×

Gescheiterter Luxusauto-Händler muss sechs Jahre ins Gefängnis

Das Bezirksgericht Lenzburg AG hat am Mittwoch einen ehemaligen Luxusauto-Händler des gewerbsmässigen Betrugs, der Misswirtschaft und anderer Delikte schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Agentur
sda
23.01.19 - 12:12 Uhr
Blaulicht
Wegen Betrug, Misswirtschaft und anderer Delikte muss ein ehemaliger Luxusauto-Händler für sechs Jahre ins Gefängnis. Dies entschied das Bezirksgericht Lenzburg (Symbolbild).
Wegen Betrug, Misswirtschaft und anderer Delikte muss ein ehemaliger Luxusauto-Händler für sechs Jahre ins Gefängnis. Dies entschied das Bezirksgericht Lenzburg (Symbolbild).
Keystone/ALESSANDRO DELLA BELLA

Der damaligen Leasing-Partnerfirma sprach das Gericht einen Schadenersatz von gut 12 Millionen Franken zu. Die übrigen Zivilforderungen verwies es auf den Zivilweg. In einzelnen Anklagepunkten erfolgte ein Freispruch. Als Zusatzstrafe verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 320 Tagessätzen zu 80 Franken aus früheren Verfahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weiterzug wahrscheinlich

Der Beschuldigte hatte jegliche Schuld zurückgewiesen. Sein Verteidiger hatte einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Man könne von einem Weiterzug ausgehen, sagte er nach der Urteilseröffnung gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zuerst aber müsse die schriftliche Urteilsbegründung analysiert werden.

Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, Misswirtschaft, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung gefordert und eine Freiheitsstrafe von mindestens sieben Jahren als angemessen bezeichnet.

Das Gericht sprach den Beschuldigten aller Delikte schuldig, nur in einigen Teilaspekten kam es zu Freisprüchen. Er sei mit dem jetzt ausgesprochenen Urteil zufrieden, sagte der Ankläger. Es sei beeindruckend, wie detailliert sich das Gericht mit den zahlreichen Anklagepunkten auseinandergesetzt habe.

Autos abtransportiert

Der heute 47-jährige Schweizer hatte in Dintikon AG die Garage SAR Premium Cars betrieben, in der er Luxusautos zum Leasing angeboten hatte. Die Leasings liefen über eine Finanzfirma. Das Leasingsystem mit seinen unüblich grosszügigen Konditionen zog zwar viele Kunden an - führte aber längerfristig zu riesigen Verlusten. Aufgrund der Gläubigerforderungen sprach das Gericht von über 36 Millionen.

Mit allen Mitteln versuchte der Beschuldigte, dies zu vertuschen und das Geschäft am Laufen zu halten. Irgendwann verlor die Partnerfirma die Geduld. Im Mai 2011 brach das System zusammen. Die Finanzfirma liess alle Wagen abtransportieren und reichte Anzeige ein.

«Toxisches Leasingsystem»

Das Verschulden des Mannes wiege insgesamt schwer, sagte der Gerichtsvorsitzende in der mündliche Urteilsbegründung. Das Leasingsystem bezeichnete er als «toxisch und letztlich letal». Der Beschuldigte habe vorsätzlich und gegenüber der Finanzfirma arglistig gehandelt. Es sei um die «Befriedigung seines Ego» gegangen.

Die gut betuchten Kunden hätten ihm Auftrieb gegeben - «das Geld lockte». Obwohl er immer wieder Gelegenheit gehabt hätte, «den wirtschaftlichen Nonsens» zu stoppen, habe er immer weiter gemacht.

Zudem habe er sich in Funktionen begeben, für die er fachlich nicht geeignet gewesen sei: Der Mann war gleichzeitig Geschäftsführer, Verwaltungsrat und Verwaltungsratspräsident seiner Firma. Dabei habe der gelernte Automechaniker selbst gesagt, seine Kernkompetenz liegen im Autoverkauf.

Keine Einsicht

Nachdem die Firma schliesslich in Konkurs gegangen sei, habe sich der Beschuldigte nicht einsichtig gezeigt. Seiner Ansicht nach hätten alle anderen Fehler begangen, nur er selbst nicht. Er habe sich als Opfer gesehen. So hatte er sich auch bei seiner Befragung zu Prozessauftakt geschildert.

Bei dem Verfahren handelte es sich um einen Fall der Superlative, wie der Richter bei der Urteilseröffnung unterstrich: Die Ermittlungen dauerten mehr als sieben Jahre, die Akten füllten 377 Bundesordner. Dies entspreche 50 Laufmetern, die Anklageschrift umfasste 355 Seiten. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht war auf über zwei Wochen angelegt.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR