UBS-Datenklau: Verurteilung zu mehrjähriger Freiheitsstrafe
Das Bundesstrafgericht hat einen früheren UBS-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen gefordert.
Das Bundesstrafgericht hat einen früheren UBS-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen gefordert.
Das Gericht hat den 45-Jährigen des qualifizierten Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig befunden. Freigesprochen wurde der Mann vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses.
Der 45-jährige Angeklagte hat die Kundendaten an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft. Die Deliktsumme beträgt rund 1,45 Millionen Euro. Es handelt sich um mindestens 233 Kundendaten, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervor geht.
Der Prozess und die Urteilsverkündung fanden in Abwesenheit des Angeklagten statt. Dieser ist der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben.
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