Obergericht AG bestätigt Urteil von Lenzburg
Es bleibt dabei: Der Vierfachmörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Für eine lebenslange Verwahrung fehlen zentrale Voraussetzungen. Das Aargauer Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg AG bestätigt.
Es bleibt dabei: Der Vierfachmörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Für eine lebenslange Verwahrung fehlen zentrale Voraussetzungen. Das Aargauer Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg AG bestätigt.
13.12.18 - 11:49 Uhr
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