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Aargauer Obergericht bestätigt ordentliche Verwahrung

Es bleibt bei einer ordentlichen Verwahrung für den Vierfachmörders von Rupperswil. Das Obergericht des Kantons Aargau hat am Donnerstag sowohl den Antrag der Verteidigung als auch jenen der Anklage abgewiesen.

Agentur
sda
13.12.18 - 13:39 Uhr
Blaulicht
Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Vierfachmörder von Rupperswil ordentlich verwahrt wird.
Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Vierfachmörder von Rupperswil ordentlich verwahrt wird.
KEYSTONE/WALTER BIERI

Wie der Gerichtsvorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung sagte, sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer lebenslangen Verwahrung nicht gegeben. Das Gesetz verlange, dass ein Täter von zwei unabhängigen Gutachtern dauerhaft - also bis zum Lebensende - als untherapierbar beurteilt werde. Dies sei beim Täter von Rupperswil nicht der Fall. Eine ordentliche Verwahrung sei angezeigt.

Die Anklage hatte die Anordnung einer lebenslänglichen Verwahrung gefordert. Die Verteidigung verlangte einen Verzicht auf jegliche Verwahrung. Beide drangen beim Gericht nicht durch.

Die Oberrichter hoben auf Antrag der Staatsanwaltschaft die erstinstanzlich angeordnete, ambulante strafvollzugsbegleitende Therapie auf. Wenn schon eine stationäre Massnahme laut den Experten die Rückfallgefahr des Verurteilten kaum deutlich reduziere, sei dies bei einer ambulanten erst recht nicht der Fall, sagte der Gerichtspräsident.

Das Obergericht ordnete jedoch ein lebenslanges Tätigkeitsverbot des pädophilen Vierfachmörders mit Kindern und Jugendlichen an, welches die Staatsanwältin forderte. Schon vor der Verhandlung am Obergericht hatte der Beschuldigte dies anerkannt.

Staatsanwältin zufrieden

Staatsanwältin Barbara Loppacher zeigte sich zufrieden mit dem Urteil des Obergerichtes. Es sei von Anfang an das Ziel der Staatsanwaltschaft gewesen, eine Verwahrung zu erreichen.

«Dies Ziel wurde erreicht. Wir sind sehr zufrieden damit», sagte Loppacher vor den Medien in Aarau. Die ambulante Behandlung sei jetzt auch noch weggefallen. Eine Verwahrung setze voraus, dass es keine Behandlungsmöglichkeit gebe.

Renate Senn, die amtliche Verteidigerin, hielt fest, das Obergericht sei zu einem anderen Schluss gekommen. Es gehe nicht um sie, sondern um ihren Klienten. «Er hatte die Hoffnung, dass das Urteil anders herauskommt.»

Ob das Urteil weitergezogen werde, sei noch offen. Man warte das schriftliche Urteil ab. Dann werde ihr Klient entscheiden, ob es einen Weiterzug ans Bundesgericht gebe. Senn sagte, sie gehe davon aus, dass ihr Klient aus den Medien vom Urteil erfahren habe.

Lebenslänglich für mehrfachen Mord

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den heute 35-jährigen Schweizer im März 2018 wegen mehrfachen Mordes und verschiedener anderer schwerer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt und eine ordentliche Verwahrung angeordnet. Die Freiheitsstrafe akzeptierte der Mann.

Diese ist bereits rechtskräftig und war nicht mehr Thema am Obergericht. Die Frage der Verwahrung dagegen kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Eine Verwahrung wird anschliessend an die Freiheitsstrafe vollzogen. Sie ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmassnahme zum Schutz der Gesellschaft. Wie eine lebenslängliche kann auch eine ordentliche Verwahrung ein Leben lang gelten, ihre Notwendigkeit wird aber regelmässig überprüft.

Gutachter sehen Therapiefähigkeit

Am Obergericht wurden die beiden psychiatrischen Gutachter nochmals befragt. Beides sind anerkannte Kapazitäten; sie diagnostizierten beim Beschuldigten eine Pädophilie sowie verschiedene Persönlichkeitsstörungen. Der eine hob die narzisstische Störung hervor, der andere die zwanghafte Störung.

Die Gutachter waren sich einig, dass die Störungen behandelbar sind und der Täter auch therapiewillig sei. Es sei eine lange, schwierige Therapie nötig, ein deutlicher Behandlungserfolg dürfte frühestens nach 10 bis 15 Jahren eintreten. Der Beschuldigte sei aber nicht dauerhaft untherapierbar.

Psychiater-Konflikt

Tage vor der Obergerichtsverhandlung war es in den Medien zu einer Dissonanz unter Psychiatern gekommen. Der mit dem Fall nicht befasste, ebenfalls fachlich anerkannte Zürcher Psychiater Frank Urbaniok hatte die beiden Gutachter Josef Sachs und Elmar Habermeyer kritisiert, weil diese den Vierfachmörder als therapierbar eingestuft hatten.

Die diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen seien nicht Ursachen der Morde, und wenn man die Ursachen nicht kenne, könne man sie nicht behandeln. Der Täter sei deshalb als untherapierbar zu beurteilen und lebenslänglich zu verwahren.

Diese Kritik wiesen die Gutachter zurück. Urbaniok kenne den Fall nur aus den Medien. Es trügen immer verschiedene Faktoren zu einem Delikt bei. Aus der ganze Palette von Erkenntnissen gelte es, einen Delikthintergrund zu erstellen.

Genau geplante Tat

Am 21. Dezember 2015 hatte sich der damals 32-Jährige mit einem gefälschten Schreiben Einlass in ein Einfamilienhaus in seiner Nachbarschaft in Rupperswil verschafft. Er hatte es vor allem auf den dort lebenden 13-jährigen Jungen abgesehen.

Unter Drohungen mit einem Messer brachte er den Buben, dessen Mutter, den noch schlafenden älteren Bruder und dessen Freundin in seine Gewalt. Er fesselte sie, verklebte ihnen die Münder und nahm ihnen die Handys weg. Die Mutter schickte er zum Geld abheben. Dann verging er sich aufs Schwerste an dem 13-Jährigen.

Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet nach weiteren Knaben, spähte deren Familien aus und bereitete eine neuerliche Tat vor. Im Mai 2016 wurde der Mann in Aarau verhaftet.

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