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Vierfachmord: Täter erscheint nicht vor Obergericht

Am Berufungsprozess vor dem Aargauer Obergericht zum Vierfachmord von Rupperswil AG wird der Täter nicht teilnehmen. Der 34-jährige Schweizer wurde auf sein Gesuch hin dispensiert.

Agentur
sda
21.11.18 - 09:22 Uhr
Blaulicht
Der Vierfachmörder von Rupperswil wird an der Berufungsverhandlung vor dem Aargauer Obergericht nicht teilnehmen. Er liess sich dispensieren. Vor Obergericht geht es um die Frage der Verwahrung.
Der Vierfachmörder von Rupperswil wird an der Berufungsverhandlung vor dem Aargauer Obergericht nicht teilnehmen. Er liess sich dispensieren. Vor Obergericht geht es um die Frage der Verwahrung.
KEYSTONE/SIBYLLE HEUSSER

Damit beschränke sich die Berufungsverhandlung auf die Befragung der Sachverständigen und auf die Parteivorträge der amtlichen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft, wie die Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mitteilten. Die Verhandlung findet am 13. Dezember am Obergericht in Aarau statt.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Verwahrung sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen. Zudem soll die angeordnete ambulante Therapie während des Strafvollzugs aufgehoben werden.

Der Schweizer, der vom Bezirksgericht Lenzburg rechtskräftig zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wehrt sich in seiner Berufung gegen die vom Gericht verhängte ordentliche Verwahrung.

Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den 34-Jährigen am 16. März diverser Verbrechen schuldig, die meisten davon mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Das Gericht verpflichtete den Mann, der in der Nähe des Tatorts bei seiner Mutter in Rupperswil wohnte, mehr als eine Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten zu bezahlen.

Die nicht bestrittenen Punkte des erstinstanzlichen Urteils - insbesondere die Schuldsprüche, die lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Zivilforderungen und die erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen - sind damit rechtskräftig.

Vier Menschen getötet

Der 34-Jährige hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben Einlass in ein Haus in Rupperswil verschafft. Die Papiere wiesen ihn als Schulpsychologen aus. Im Haus lebte ein 13-jähriger Junge, der im Zentrum des pädophilen Begehrens des Beschuldigten stand.

Er brachte unter Drohung mit einem Messer den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Zudem zwang er die Mutter, Geld von zwei Banken zu holen.

Anschliessend verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Danach tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 gefasst.

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