×

Doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt und geblitzt

Eine junge Frau wurde auf dem Nachhauseweg von der Arbeit mit 101 Kilometern pro Stunde in der 50er-Zone geblitzt. Damit gilt sie hauchdünn als Raserin, was ihr eine bedingte Freiheitsstrafe eingebrockt hat.

20.11.18 - 04:33 Uhr
Blaulicht
Eine 30-Jährige wurde eingangs Schmerikon mit 101 Kilometern pro Stunde geblitzt – erlaubt wären 50.
Eine 30-Jährige wurde eingangs Schmerikon mit 101 Kilometern pro Stunde geblitzt – erlaubt wären 50.
SYMBOLBILD/KEYSTONE

Sie habe an diesem Abend Ende Mai lediglich so schnell wie möglich nach Hause zu ihren Kindern kommen wollen, sagte die 30-jährige Beschuldigte am Freitag vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach aus. So schnell wie möglich war dann aber doch deutlich zu schnell: Mit 101 Kilometern pro Stunde wurde sie, von Jona her kommend, beim Schmerkner Dorfeingang geblitzt. Dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sie fuhr also mehr als doppelt so schnell wie erlaubt – das fällt unter den sogenannten Rasertatbestand.

Alle waren sich einig

Auch wenn der Verteidiger und der Richter sich einig waren, dass die 30-Jährige keine «klassische Raserin» sei und der Gesetzgeber mit dem Rasergesetz wohl kaum Autofahrer wie sie im Visier gehabt habe, ist die Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklageschrift eine Einsatzstrafe von 18 Monaten festgelegt, diese aber aufgrund des einwandfreien Leumunds sowie aufgrund der Tatsache, dass sie geständig und kooperativ war, um ein halbes Jahr gesenkt. So kam der Vorschlag der Staatsanwaltschaft bei einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt mit einer zweijährigen Probezeit zu liegen.

«Dass Ihnen ausgerechnet ein Polizeiauto entgegenkam, war Pech.»
Einzelrichter Kreisgericht See-Gaster

Mit diesem Vorschlag konnten die Angeklagte und ihr Verteidiger leben – es handelt sich schliesslich um die tiefstmögliche Bestrafung überhaupt –, weshalb sie dem Gericht ein abgekürztes Verfahren vorschlugen. Der Einzelrichter ging darauf ein, die Staatsanwaltschaft musste am Freitag gar nicht mehr erst vor Gericht erscheinen. So verwundert es auch nicht, dass der Verteidiger dafür plädierte, dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zu folgen und der Richter diesem nach kurzer Beratung zustimmte. Zusätzlich zur einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung fallen für die Angeklagte Verfahrenskosten von 7260 Franken an. Die 1900 Franken für ihren amtlichen Verteidiger bezahlt vorläufig der Staat, die Frau muss das Geld zurückbezahlen, sobald es ihre wirtschaftliche Situation erlaubt. Sie gab an, rund 10 000 Franken Schulden in Form von Krediten zu haben.

Im Auto die Periode bekommen

Bezahlen muss die Frau ausserdem eine Busse von 300 Franken. Dies aufgrund eines zweiten, jedoch weniger schwerwiegenden Verkehrsdelikts, das sich rund zwei Wochen, bevor sie geblitzt wurde, ereignet hatte. Da war viel Pech im Spiel: Die Frau fuhr durch Kaltbrunn und kam in einer unübersichtlichen Kurve über den Mittelstreifen. Just in diesem Moment fuhr ihr dort ein Polizeiauto entgegen, das in der Folge scharf abbremsen musste, um eine Kollision zu verhindern.

Auf die Frage, weshalb die Lenkerin auf die Gegenfahrbahn geraten sei, antwortete sie, dass sie während der Fahrt ihre Periode bekommen und stark geblutet habe. Auch der Einzelrichter befand, dass diese Situation sehr unglücklich verlaufen sei. Eine Busse von 300 Franken gab es trotzdem.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR