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Staatsanwaltschaft fordert hohe Freiheitsstrafen für Baupleitiers

Die St. Galler Staatsanwaltschaft fordert für die Hauptverantwortlichen mehrerer Immobilienpleiten Freiheitsstrafen von vier und sechs Jahren. Mit einem gefährlichen Schneeballsystem sollen sie das Genossenschaftskapital in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Agentur
sda
07.11.18 - 11:39 Uhr
Blaulicht
Luftschloss statt Luxushotel: Das hochtrabende Hotelprojekt der Genossenschaft Bad Rans in Sevelen SG verlief im Sand. Die Anleger verloren viel Geld. Die Verantwortlichen der Immobilienpleite stehen seit Montag in Mels vor Gericht.
Luftschloss statt Luxushotel: Das hochtrabende Hotelprojekt der Genossenschaft Bad Rans in Sevelen SG verlief im Sand. Die Anleger verloren viel Geld. Die Verantwortlichen der Immobilienpleite stehen seit Montag in Mels vor Gericht.
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Die Akten zum Verfahren füllen inzwischen über 50 Zügelkartons. Zur Hauptverhandlung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland waren am Montag sechs der acht Beschuldigten erschienen. Die ehemaligen Verwaltungsräte der Genossenschaften sind wegen Delikten des Insolvenzstrafrechts, wegen Betrugs, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Misswirtschaft angeklagt.

Die Fälle reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Bei der Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Illnau-Effretikon ZH verloren über 500 Anleger ihr Geld. Sie investierten in der Regel zwischen 20«000 und 50»000 Franken in Anteilsscheine. Das Genossenschaftskapital von über 20 Millionen Franken ging vollends verloren. Während des Konkurses meldeten sich 210 Gläubiger mit Forderungen von über 43 Millionen Franken.

Renditedenken statt Selbsthilfe

Bei näheren Hinsehen sei rasch klar geworden, dass bei der Wohnbaugenossenschaft Isenbach von Selbsthilfe auf der Ebene der Führung rein gar nichts zu spüren war, sagte einer der beiden Staatsanwälte am Mittwoch in seinem Plädoyer vor Gericht: «Es herrschte das bare Renditedenken und die Gier auf das schnelle Geld.»

Ein Zürcher Unternehmer, der in der Branche einen zweifelhaften Ruf geniesst, soll mitverantwortlich sein für die Pleite der Wohnbaugenossenschaft Isenbach. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 74-jährigen Schweizer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Der Beschuldigte war auch in die Planung und Realisierung verschiedener Bauprojekte im St. Galler Rheintal involviert. Die Investitionen der Wohnbaugenossenschaften waren breit gefächert. Nach aussen warben sie mit einem «sehr geringen» Risiko, fester Zinserwartung und Rendite. Begriffe wie «Investoren» und andere genossenschaftsfremde Elemente seien der Finma ein Dorn im Auge gewesen, sagte der Staatsanwalt.

Luftschlösser statt Luxushotels

Bis Ende 2009 war der 74-jährige Beschuldigte auch Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Bad Rans, die in Sevelen SG (140 Millionen Franken) und Buchs SG (20 Millionen Franken) Luxushotels plante, aber nie baute.

An den Geschäften beteiligt war auch ein langjähriger Weggefährte des Verwaltungsratspräsidenten. Der 67-jährige Zürcher Architekt sorgte bereits in den 1980er- und 1990er-Jahren mit Immobilienpleiten für Schlagzeilen.

Als Koordinator und Bauleiter sei er bei allen Genossenschaften massgeblich beteiligt gewesen, sagte der Staatsanwalt. Er habe etwa wiederholt Rechnungen für fiktive Bauleistungen gestellt. Für den «umtriebigen Pleitier» wurde eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, teilweise im Zusatz zu einem Urteil des Obergerichts Zürich aus dem Jahr 2010 wegen Betrugs und Veruntreuung.

Promotionshonorare eingestrichen

Die Anklageschrift dokumentiert auf über 250 Seiten, wie dreist die Beschuldigten vorgingen. Im Fall Bad Rans sollen sie 6,2 Millionen Franken an Investorengeldern als «Promotionshonorare» eingestrichen haben.

Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein «Verkaufshonorar» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben. Dieses war nicht von Leistungen abhängig, sondern bloss an den Verkauf geknüpft, was aufgrund der Genossenschafts-Statuten eine verbotene Gewinnbeteiligung darstellt.

Für einen Hotelier, der die Hotelprojekte hätte realisieren sollen, forderte die Anklage eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren, davon seien zwei Jahre bedingt zu vollziehen mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Geld versandte in der Karibik

Drei weitere Beschuldigte - ein Anwalt, eine Buchhalterin, ein Zimmermann - sollen zu bedingten Geldstrafen von 90 bis 270 Tagessätzen verurteilt werden.

Die Hauptverhandlung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland dauert voraussichtlich drei Wochen. In einer Woche sind die Verteidiger mit ihren Plädoyers an der Reihe.

Ein Beschuldigter ist aus gesundheitlichen Gründen von der Verhandlung dispensiert. Ein weiterer Beschuldigter soll vor zwei Wochen in der Dominikanischen Republik verhaftet worden sein. Auf die Karibikinsel soll auch ein beträchtlicher Teil des Geldes geflossen sein. Die Rechtshilfe sei nie gewährt worden, sagte der Staatsanwalt.

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