×

Vierfachmord: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Verwahrung

Die Staatsanwaltschaft will bezüglich des Vierfachmords von Rupperswil AG eine härtere Strafe für den Täter und hat Anschlussberufung erklärt. Die Berufungsverhandlung am Aargauer Obergericht ist auf Mitte Dezember angesetzt.

Agentur
sda
22.10.18 - 15:14 Uhr
Blaulicht
Nach dem Vierfachmord in Rupperswil vom Dezember 2015 haben sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung erklärt. Nun muss das Aargauer Obergericht Mitte Dezember entscheiden. (Archivbild)
Nach dem Vierfachmord in Rupperswil vom Dezember 2015 haben sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung erklärt. Nun muss das Aargauer Obergericht Mitte Dezember entscheiden. (Archivbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Verwahrung sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen, wie die Gerichte Kanton Aargau am Montag mitteilten. Zudem soll die angeordnete ambulante Therapie während des Strafvollzugs aufgehoben werden.

Da sich auch der Beschuldigte - ein 34-jähriger Schweizer - gegen das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg wehrt, entscheidet das Aargauer Obergericht nun über die ordentliche Verwahrung, die lebenslängliche Verwahrung, die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie das lebenslängliche Tätigkeitsverbot.

Das Gericht wird sich am 13. Dezember mit dem Fall befassen. Ob der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung teilnehmen wird, ist laut Gericht noch offen. Über ein allfälliges Gesuch um Dispensation werde zum gegebenen Zeitpunkt entschieden. Geplant ist, dass - neben den Parteivorträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft - zwei Sachverständige befragt werden.

Ordentliche Verwahrung verhängt

Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den 34-Jährigen am 16. März diverser Verbrechen schuldig, die meisten davon mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Es verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe; während des Vollzugs muss er eine ambulante Therapie absolvieren. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Ausserdem verpflichtete das Gericht den Mann, der in der Nähe des Tatorts bei seiner Mutter in Rupperswil wohnte, mehr als eine Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten zu bezahlen.

Die nicht bestrittenen Punkte des erstinstanzlichen Urteils - insbesondere die Schuldsprüche, die lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Zivilforderungen und die erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen - sind damit nun rechtskräftig.

Vier Menschen getötet

Der 34-Jährige hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben Einlass in ein Haus in Rupperswil verschafft. Die Papiere wiesen ihn als Schulpsychologen aus. Im Haus lebte ein 13-jähriger Junge, der im Zentrum des pädophilen Begehrens des Beschuldigten stand.

Er brachte unter Drohung mit einem Messer den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Zudem zwang er die Mutter, Geld von zwei Banken zu holen.

Anschliessend verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Danach tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 gefasst.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR