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Bedingte Gefängnisstrafe für betrunkenen Unglücksfahrer von Caux

Ein junger ägyptischen Autofahrer, der 2017 bei Caux VD alkoholisiert einen tödlichen Unfall verursachte hatte, ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Ein Mitfahrer, ein Schüler der Hotelfachschule Glion, kam beim Drama ums Leben.

Agentur
sda
10.10.18 - 15:33 Uhr
Blaulicht
An dieser Stelle ereignete sich Ende Mai 2017 der verhängnisvolle Unfall. Ein junger Hotelfachschüler aus Costa Rica verlor dabei sein Leben. (Archiv)
An dieser Stelle ereignete sich Ende Mai 2017 der verhängnisvolle Unfall. Ein junger Hotelfachschüler aus Costa Rica verlor dabei sein Leben. (Archiv)
Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Er habe beim Prozess im September eine zweijährige Freiheitsstrafe, davon sechs Monate Gefängnis, gefordert, sagte der zuständige Waadtländer Staatsanwalt Hervé Nicod am Mittwoch der Agentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit eine Meldung der Gratiszeitung «20 minutes».

Das Bezirksgericht in Vevey war der Ansicht, dass die Prognose für den heute 19-Jährigen aufgrund der fehlenden Vorgeschichte und seines jungen Alters günstig sei und dass er Anspruch auf einen vollständige Bewährung habe.

Nach Vorlage eines Arztzeugnis fand die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten satt. Sein Anwalt vertrat ihn. Der Ägypter wurde wegen fahrlässiger Tötung, Verkehrsdelikten, Fahren in alkoholisiertem Zustand und falscher Anschuldigung verurteilt.

Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe verhängten die Richter auch eine Geldstrafe von 1000 Franken. Weiter muss der junge Mann die Prozesskosten von 16'000 Franken übernehmen.

In ein Tobel gestürzt

Der verhängnisvolle Unfall ereignete sich Ende Mai 2017. Sechs Hotelfachschüler zwängten sich in ein Auto. Das Fahrzeug kam oberhalb von Montreux von der schmalen und kurvenreichen Strasse ab und stürzte in ein Tobel hinunter.

Ein 19-jähriger Costa Ricaner verlor bei der Tragödie sein Leben. Die anderen fünf Fahrzeuginsassen aus dem Libanon, Ägypten, Deutschland und den Niederlanden kamen mit leichten Verletzungen davon.

Falsche Geschichte erzählt

Zunächst hatten drei Jugendliche, darunter der Angeklagte, vereinbart, der Polizei eine falsche Geschichte aufzutischen. Sie behaupteten, dass es sich beim Fahrer um einen anderen Schüler gehandelt habe, der nicht getrunken habe.

Der eigentliche Unfallverursacher verliess dann schnell die Schweiz und reagierte nicht auf die Vorladungen der Justiz. Erst fast drei Monate nach dem Unfall meldete er sich bei der Staatsanwaltsanwaltschaft.

Das Gericht verurteilte auch die beiden Studenten, die den Namen des Unfallverursachers falsch angegeben hatten: einen wegen falscher Anschuldigung, den anderen wegen Irreführung der Justiz. Beide wurden mit bedingten Geldstrafen zu 90 Tagessätzen bestraft.

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