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Mörder von Marie legt erneut Berufung ein

Der Mörder von Marie ruft erneut das Bundesgericht an. Er ficht die am vergangenen Donnerstag vom Kantonsgericht Waadt verkündete ordentliche Verwahrung und lebenslängliche Freiheitsstrafe an.

Agentur
sda
02.10.18 - 15:18 Uhr
Blaulicht
Véronique Fontana, die Anwältin des Täters, am Donnerstag nach der Urteilsverkündung vor dem Kantonsgericht in Lausanne. (Archiv)
Véronique Fontana, die Anwältin des Täters, am Donnerstag nach der Urteilsverkündung vor dem Kantonsgericht in Lausanne. (Archiv)
Keystone/LAURENT GILLIERON

Dass der Täter seine Verteidigerin Véronique Fontana angewiesen hat, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, überrascht nicht. Es ist bereits die zweite Berufung des Wiederholungstäters am Bundesgericht.

Im März 2018 hatte das Bundesgericht nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe bestätigt, die lebenslängliche Verwahrung hingegen aufgehoben. Die Richter in Lausanne hatten argumentiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt seien. Der Fall ging zurück ans Kantonsgericht.

Nach Ansicht der Richter des Waadtländer Appellationsgerichts ist das Rückfallrisiko beim heute 42-jährigen Wiederholungstäter als extrem hoch einzustufen. Zudem sei der Mann «untherapierbar». Es ordnete deshalb eine ordentliche Verwahrung an. Gegen diese Entscheidung hat der Täter nun Berufung eingelegt.

Unklare Absichten

Die Parteien hielten sich zu ihren Absichten bezüglich der Fortsetzung des Verfahrens bedeckt. Vergangene Woche hatte sich seine Verteidigerin vor dem Kantonsgericht für institutionelle therapeutische Massnahmen anstelle einer Verwahrung ausgesprochen.

Ihr Mandant sei in ihren Augen «schwer psychisch krank». Es sei deshalb notwendig, ihn zu therapieren und ihm so «einen Funken Hoffnung» zu lassen, hatte sie argumentiert.

Generalstaatsanwalt Eric Cottier sagte in einer Stellungnahme gegenüber der Agentur Keystone-SDA, er nehme die Ankündigung des Rekurses zur Kenntnis, obwohl die Parteien die Urteilsbegründung des Kantonsgerichts noch nicht kennen würden. Weitere Angaben machte er nicht.

Entführt und erdrosselt

Der Verurteilte hatte 2013 die 19-jährige Marie in einen Wald bei Châtonnaye FR entführt, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte. Die Tat sorgte landesweit für Entsetzen.

Der im Kanton Freiburg in einer wohlhabenden Familie aufgewachsene Schweizer war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dies, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und erschossen hatte.

2012 erfolgte eine bedingte Entlassung. Obwohl er unter Hausarrest stand und elektronische Fussfesseln trug, konnte der verurteilte Mörder das Überwachungssystem überlisten und sich unbemerkt entfernen.

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