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Aufheulende Motoren – Stadtpolizei macht weiter ernst

Die Stadtpolizei Chur hat diesen Frühling und Sommer den Kampf gegen unnötig aufheulende Motoren und Beschleunigungsexzessen intensiviert. Für die Schwerpunktkontrollen wurde eigens eine Fachgruppe eingesetzt.

Südostschweiz
28.09.18 - 04:30 Uhr
Blaulicht
Die Stadtpolizei macht weiter ernst und verschärft ihre Massnahmen im Kampf gegen aufheulende Motoren.
Die Stadtpolizei macht weiter ernst und verschärft ihre Massnahmen im Kampf gegen aufheulende Motoren.
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von Seraina Zinsli

Bereits seit einigen Jahren sind die Themen Autotuning, aufheulende Motoren oder unnötige Beschleunigungen Teil des Alltags der Stadtpolizei Chur. Liebhaber von getunten Autos seien aber nicht die Zielgruppe, betonte Emil Gartmann von der Stadtpolizei Chur auf Anfrage von «suedostschweiz.ch». Es gehe vor allem um Verkehrswidrigkeiten, die die Bevölkerung stören oder gar in Gefahr bringen würden. Gefährlich wird es nämlich dann, wenn sich Fussgänger auf den Trottoirs und im Bereich von Fussgängerstreifen aufhalten.

Fachkenntnisse sind gefragt

Aus diesem Grund setzte sich die Stadtpolizei Chur zum Ziel, bis im Herbst 2018 die Kontrollen zu verschärfen. Gemäss Gartmann wurden die Kontrolltätigkeiten wie auch die Polizeipräsenz in diesem Jahr nochmals intensiviert.

Dafür wurde speziell eine ausgebildete Arbeitsgruppe mit vertieften Fachkenntnissen gebildet, die 2018 erstmals bei Schwerpunktaktionen zum Einsatz kam. Auch in Zukunft sollen solche fachlichen Arbeitsgruppen weiter eingesetzt werden. «Bilanz gezogen wird jedoch erst Ende Jahr» sagte Gartmann. Teil des Auftrags der Arbeitsgruppe sei es nämlich auch, ihre Wirkung selber zu überprüfen und abzuwägen, was ihre Möglichkeiten sind. Bis jetzt könne aber festgehalten werden, dass das präventive Auftreten und die strikte Verzeigungspraxis, verbunden mit einer erhöhten Polizeipräsenz und dem Einsatz der Arbeitsgruppe, seine Wirkung zeigten.

Eine hohe Verkehrssicherheit ist das Ziel

In der Szene ist bekannt, dass die Polizei in Chur am Kontrolldruck und der strikten Anzeigepraxis festhält. Die Anzahl der Anzeigen bewegt sich in diesem Jahr im Bereich des Vorjahres. «Neben dem lärmverursachenden Anfahren und Beschleunigen in tiefen Gängen wurden in diesem Jahr speziell die damit verbundenen hohen Geschwindigkeiten zur Anzeige gebracht», so Gartmann. Eine Anzeige und der Gang vor den Richter kann richtig teuer werden. 500 bis 800 Franken sind gerne mal fällig.

Die Verlockung ist gross

«Im Allgemeinen muss betont werden, dass sich auch die Autofahrer von getunten Autos an die Verkehrsregeln halten», erklärte Gartmann ausdrücklich. Trotzdem gibt es einige, die sich zu negativen Beschleunigungsfahrten hinreissen lassen und im Strassenverkehr die Verkehrssicherheit gefährden. Dies führe nicht selten zu Reklamationen. Solche Meldungen aus der Bevölkerung zu Unsittlichkeiten im Strassenverkehr seien seitens der Stadtpolizei durchaus erwünscht. Gartmann verspricht: «Die Stadtpolizei Chur hält an ihrem Konzept fest und wird mit verstärkter Polizeipräsenz einerseits präventiv, aber auch mit Schwerpunktkontrollen und der strikten Anzeigepraxis repressiv tätig bleiben.» Auch in Zukunft stehe die Verkehrssicherheit an erster Stelle.

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R. Bugser, eine traurige Welt ist es, je weniger wir Gutes tun.

Beispielsweise die Stadtpolizei tut zum Gemeinwohle einiges gegen diese destruktive Motorenaufdreherei - wohl basierend z.B. auf Art. 32 und 33 des Polizeigesetzes der Stadt Chur, womit analog auch Türenknallen in Mehrfamilienhäusern (in meinem "Gepflegten Mehrfamilienhaus" tun das einige Nachbarn auch nachts, was ebenso wie die immer wieder nötigen Polizeieinsätze aus ähnlichen Gründen "in diesem ehrenwerten Haus" nicht für "Gepflegtheit" spricht und die Hausverwaltung diesen Begriff nicht nur baulich interpretieren sollte) und seit Jahren unaufhörlich Hupkonzerte der "öffentlichen" Busse (Stadtbus bzw. Postbus, insbesondere Intervalhupen und sekundenlanger "Bleifuss" auf Hupe, und Autos hupen munter zurück) nahe Kreisel Quader-/Masanserstrasse. Ich korrespondierte etwa ein Jahr mit denen, dass die Huperei 1) sinnlos und 2) aus meiner Sicht gesetzwidrig - vgl. SVG Art. 40 und 42 - sei, passanten/anwohner/touristen-unfreundlich sowieso, aber es nützte alles nichts, bloss die Marketingsüsssülzerei auf allen Kanälen sehe ich bei denen weitersprudeln.

Auch tagsüber sind "übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können" gemäss PG. Und der Kanton Genf schreibt in seiner Broschüre "Lärm und Konflikte in der Nachbarschaft": "Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung ist Ruhestörung tagsüber ebenso wenig erlaubt wie in der Nacht, da Bürger und Bürgerinnen dazu verpflichtet sind, jeden unnötigen Lärm zu vermeiden, und dies ungeachtet der Tageszeit. Dieser Grundsatz ist jedoch während der Nacht noch strenger einzuhalten, um eine Ruhestörung der Nachbarn zu vermeiden". "Eine ruhige Wohnung stellt den unerlässlichen Gegenpol zur Hektik des Alltags dar. Folglich gilt Ruhestörung als eine gravierende Beeinträchtigung der Privatsphäre."

Siehe meinen Kommentar:

https://www.suedostschweiz.ch/polizeimeldungen/2018-05-02/schwarze-scha…

https://www.suedostschweiz.ch/leserbriefe/2017-05-18/verkehrt
Ich fordere seit Jahren Fraktionierung/Melioration von Lärmfanatikern und Ruhebedürftigen - was beiden Gruppen dienen würde und technisch leicht machbar wäre. Ergo: Warum ist das noch nicht realisiert?

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