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Mann muss 22 Monate ins Gefängnis wegen Tötung und Leichenschändung

Der 34-jährige Mann, der seine Mitbewohnerin erwürgt hat und die Leiche schändete, muss 22 Monate ins Gefängnis. Zudem ordnete das Bezirksgericht Zürich eine stationäre Massnahmen an. die sogenannte «kleine Verwahrung».

Agentur
sda
13.09.18 - 17:27 Uhr
Blaulicht
Der Mann, der eine 28-jährige Untermieterin erwürgte, wurde vom Bezirksgericht Zürich zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. (Symbolbild des Bezirksgerichtsgebäude)
Der Mann, der eine 28-jährige Untermieterin erwürgte, wurde vom Bezirksgericht Zürich zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. (Symbolbild des Bezirksgerichtsgebäude)
Keystone/WALTER BIERI

Bei der «kleinen Verwahrung» hängt eine Entlassung vom Behandlungserfolg ab. Das Bezirksgericht Zürich veröffentlichte das Urteil am Donnerstag. Das Verhalten des Mannes erfülle den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens, heisst es in der Mitteilung.

Die Vorgehensweise und das Motiv des Beschuldigten seien objektiv äusserst verwerflich gewesen. Subjektiv sei zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Krankheit leide und die Tat auch unter Einfluss dieser Störung begangen habe.

Der Mann hatte die IT-Spezialistin im September 2016 in einem Streit erwürgt. Anschiessend verging er sich sexuell an der Leiche. Der Beschuldigte schilderte die Frau am Prozess am vergangenen Dienstag als unerträglich aggressiv. Sein Verteidiger sagte denn auch, der Beschuldigte habe die Frau gar nicht töten wollen. Er habe sich nur wehren wollen. Der Staatsanwalt hingegen plädierte auf 18 Monate Freiheitsentzug.

Der Beschuldigte zeigte sich am Dienstag teilweise geständig, es kam aber auch zum Eklat. Der Beschuldigte wurde zum Teil aus dem Gericht geschickt, weil er ausfällig geworden war. Die Schwester des Opfers, extra aus Frankreich angereist, bewarf ihn mit einem Schuh.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.

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