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Kantonsgericht bestätigt Krienser Ehrenmord und senkt Strafe leicht

Eine mildere Strafe für die Tötung seiner Ehefrau hat das Luzerner Kantonsgericht einem Mann im Krienser Ehrenmord-Prozess zugestanden. Zwar taxierte auch die zweite Instanz die Tat als Mord, reduziert die Freiheitsstrafe aber um zwei Jahre.

Agentur
sda
04.09.18 - 09:22 Uhr
Blaulicht
Das Luzerner Kantonsgericht kommt im Falle des Ehrenmordes von Kriens zu einem leicht milderen Urteil. (Archivbild)
Das Luzerner Kantonsgericht kommt im Falle des Ehrenmordes von Kriens zu einem leicht milderen Urteil. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Der heute 43-Jährige soll 18 Jahre ins Gefängnis, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Dienstag im Dispositiv veröffentlicht wurde. Es ist damit noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Tat hatte sich im Januar 2014 in Kriens LU ereignet. Der Mann besuchte mit den beiden gemeinsamen Söhnen seine 17 Jahre jüngere Ehefrau, die ein paar Tage zuvor allein zu einem Onkel gezogen war. Dort tötete er sie mit einem Messer.

Das Paar - es handelte sich um Cousins aus Syrien - war 2008 in Griechenland in einer arrangierten, nicht standesamtlichen Hochzeit verheiratet worden. Die Frau reiste 2011 mit den beiden Söhnen in die Schweiz, der Mann folgte 2013. Die Frau wollte sich aber von ihm trennen, weil sie einen Freund hatte.

Druck der Onkel

Er sei wegen seiner untreuen Gattin unter dem Druck der Familie gestanden, sagte der Beschuldigte. Vor allem zwei Onkel in Syrien hätten ihn bedrängt, die Ehre der Familie wieder herzustellen.

Das Kriminalgericht hatte den Beschuldigten im August 2017 in erster Instanz wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte damals eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Verteidigung verlangte maximal sieben Jahre Haft wegen Totschlags. Zur Begründung gab sie an, der Beschuldigte habe unter dem Druck der Familie, die Ehre wieder herzustellen, eine Affekttat begangen. Das Gericht gestand dem Beschuldigten zu, dass ein gewisser familiärer Druck bestanden habe.

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