Mutmasslicher Messer-Angreifer ist schuldunfähig
Der mutmassliche Täter, der vor einem Jahr in St. Gallen einen 22-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt hatte, soll einer stationären therapeutischen Massnahme unterzogen werden.
Der mutmassliche Täter, der vor einem Jahr in St. Gallen einen 22-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt hatte, soll einer stationären therapeutischen Massnahme unterzogen werden.
Am frühen Abend des 4. August 2017 wurde ein 22-Jähriger Mann in der St. Galler Marktgasse von einem Angreifer mit einem Messer derart schwer verletzt, dass er wenige Tage darauf im Spital starb. Der mutmassliche Täter konnte damals noch am Tatort verhaftet werden, war aber laut Polizeiangaben verwirrt.
Nun, gut ein Jahr nach der Tat, ist die Untersuchung abgeschlossen und liegt das forensisch-psychiatrische Gutachten des heute 43-jährigen, mutmasslichen Täters vor. Es attestiert dem Mann Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen beantragt darum eine stationäre therapeutische Massnahme, wie sie in einer Mitteilung am Montag schreibt.
Der Beschuldigte befindet seit dem 26. Februar im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
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