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Pharmakonzern will Hinrichtung in den USA gerichtlich stoppen

Der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi will eine im US-Bundesstaat Nebraska geplante Hinrichtung gerichtlich stoppen lassen. Das Unternehmen reichte am Dienstagabend (Ortszeit) eine Zivilklage ein.

Agentur
sda
09.08.18 - 00:30 Uhr
Blaulicht
Bei der geplanten Hinrichtung in Nebraska soll ein Mix aus Substanzen - darunter das Betäubungsmittel Fentanylcitrat - zur Anwendung kommen. (Archivbild)
Bei der geplanten Hinrichtung in Nebraska soll ein Mix aus Substanzen - darunter das Betäubungsmittel Fentanylcitrat - zur Anwendung kommen. (Archivbild)
KEYSTONE/AP/RICK BOWMER

Nach Angaben der Firma ist Nebraska auf illegale Weise an zwei von dem Konzern hergestellte Substanzen gelangt, die am kommenden Dienstag bei einer Hinrichtung per Giftspritze verwendet werden sollen.

Exekutiert werden soll der 1974 wegen Mordes an zwei Taxifahrern verurteilte Carey Dean Moore. Er geht nicht gegen seine Hinrichtung vor, aber die Fresenius-Klage könnte den Termin hinauszögern. Findet die Hinrichtung wie geplant statt, wäre es die erste Vollstreckung einer Todesstrafe in Nebraska seit 21 Jahren - und die erste dortige Hinrichtung per Giftspritze.

Todesspritze mit vier Substanzen

Der Bundesstaat plant die Verwendung von vier Substanzen: Es handelt sich um das Beruhigungsmittel Diazepam, das Betäubungsmittel Fentanylcitrat, das Mittel Cisatracurium zur Muskelentspannung sowie Kaliumchlorid, das den Herzschlag beendet.

Fresenius Kabi geht davon aus, dass letztere zwei Substanzen aus seiner Herstellung stammen. Das Unternehmen hat bei einem Bundesrichter beantragt, die Nutzung der Mittel vorübergehend oder endgültig zu unterlassen.

Das Unternehmen betonte, keine Position zum Thema Todesstrafe einzunehmen. Es lehne aber die Nutzung seiner Produkte zu diesem Zweck ab. Deshalb verkaufe der Konzern «bestimmte Medikamente auch nicht an Vollzugsanstalten». Laut Fresenius Kabi können die Substanzen folglich nur unter Verstoss geltender Vertriebs-Verträge an die Vollzugsbehörde gelangt sein.

Firma befürchtet Rufschädigung

Der Konzern fürchtet bei der Verwendung seiner Substanzen für eine Hinrichtung auch eine «erhebliche Rufschädigung» und begründet dies mit der in Europa vorherrschenden ablehnenden Haltung zur Todesstrafe.

Der Bundesstaat Nebraska hat nicht mitgeteilt, wie er an die Substanzen gekommen ist. US-Bundesstaaten, welche die Todesstrafe vollstrecken, haben es zunehmend schwer, an die Mittel für ihre Giftspritzen zu kommen. Immer mehr Pharmakonzerne lehnen einen Verkauf ihrer Substanzen für diesen Zweck ab.

Im Bundesstaat Nevada hatte der Hersteller Alvogen im Juli den vorübergehenden Stopp einer Hinrichtung erwirkt.

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