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Lange Freiheitsstrafe für St. Galler Todesschützen

Das St. Galler Kreisgericht hat einen 61-jährigen Kosovaren zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Dieser hatte im Mai 2016 seinen 42-jährigen Cousin in der St. Galler Altstadt auf offener Strasse erschossen.

Agentur
sda
09.07.18 - 14:35 Uhr
Blaulicht
Der 61-jährige Kosovare, dem vorgeworfen wird, im Mai 2016 seinen Cousin in der St. Galler Altstadt erschossen zu haben, wird zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. ( Archiv sda)
Der 61-jährige Kosovare, dem vorgeworfen wird, im Mai 2016 seinen Cousin in der St. Galler Altstadt erschossen zu haben, wird zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. ( Archiv sda)
Archiv sda

Das St. Galler Kreisgericht sprach den 61-jährigen Mann in seinem am Montagnachmittag veröffentlichten Dispositiv schuldig wegen Mordes sowie wegen mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Am 12. Mai 2016 hatte der seit langem in der Schweiz lebende Kosovare seinem Cousin frühmorgens vor dessen Wohnort in der St. Galler Innenstadt aufgelauert. Zum Treffen nahm er eine geladene Pistole mit. Innert weniger Sekunden drückte er zweimal ab. Ein Schuss traf den Verwandten in den Kopf, das Opfer starb noch am Tatort. Der Schütze flüchtete und wurde erst einen Monat später nach umfangreichen Ermittlungen verhaftet.

Unbestrittener Tathergang

In der Verhandlung vom letzten Dienstag ging es vor allem um die Qualifikation der Tat. Die Anklage forderte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf vorsätzliche Tötung oder Totschlag und hielt eine Freiheitsstrafe von maximal 12 Jahren für angemessen.

Weitgehend unbestritten war der Tathergang. Der ganze Ablauf wurde von der Videokamera eines Restaurants aufgezeichnet. Die Bilder zeigten eine regelrechte Hinrichtung, erklärte die Staatsanwältin an der Verhandlung.

Zu seinem Motiv sagte der Angeklagte vor Gericht aus, der Cousin habe ein sexuelles Verhältnis mit seiner 2015 verstorbenen Ehefrau unterhalten. Damit sei sein Leben und dasjenige seiner Familie zerstört worden.

Unbegründete Eifersucht

Dafür gebe es keine Beweise, entgegnete die Anklage. Niemand aus dem Umfeld des Täters könne sich vorstellen, dass es diese Beziehung gegeben habe. Der 61-Jährige habe aus Egoismus und unbegründeter Eifersucht gehandelt.

Der Verteidiger argumentierte, der Angeklagte sei krankhaft misstrauisch gewesen. Unter anderem habe er sich technische Geräte angeschafft, um die Ehefrau in seiner Abwesenheit überwachen zu können. Bei der Tat müsse ihm «ein emotionaler Ausnahmezustand» zugestanden werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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