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Deutscher Rentner im Wallis von Wolfswilderei freigesprochen

Im Fall eines tödlichen Schusses auf den Wolf M63 ist ein deutscher Rentner am Freitag vom Bezirksgericht Brig vom Vorwurf der Wilderei freigesprochen worden. Wegen Verstössen gegen das Waffengesetz und die Jagdgesetzgebung erhielt der Mann eine bedingte Geldstrafe.

Agentur
sda
29.06.18 - 18:37 Uhr
Blaulicht
Der stark verweste Kadaver des Wolfes M63 wurde im März 2016 am Ufer der Rhone westlich von Raron VS gefunden. (Archivbild)
Der stark verweste Kadaver des Wolfes M63 wurde im März 2016 am Ufer der Rhone westlich von Raron VS gefunden. (Archivbild)
Staat Wallis

Der stark verweste Wolfskadaver war am 7. März 2016 von einem Fischer am Ufer der Rhone westlich von Raron VS entdeckt worden. Todesursache bildete der Schuss aus einem Gewehr, der das Herz des Tieres getroffen hatte.

DNA-Analysen ergaben, dass es sich beim erschossenen Tier um den Wolf M63 gehandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis erhob in der Folge beim Bezirksgericht Brig Anklage gegen einen seit vielen Jahren in der Region wohnhaften deutschen Rentner.

Ungenügende Beweislage

In seinem am Freitag veröffentlichten Urteil bezeichnete das Gericht die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Indizien für die Schuld des Mannes als «ungenügend». So habe das Projektil keinem Gewehr zugeordnet werden können.

Ausserdem habe die Anklage keine genügenden Beweise vorlegen können, dass sich der Wolf tatsächlich im Gebiet aufgehalten habe, in dem der Beschuldigte auf Fuchsjagd war. Und es sei nicht einmal erwiesen, dass der Mann im fraglichen Gebiet tatsächlich der Fuchsjagd nachgegangen war.

Das Gericht sprach den Beschuldigten auch von der Wilderei eines Wildschweins, eines Hirschkalbs und eine Hirschspiessers während der Hochjagd 2016, von verschiedenen Verstössen gegen das Waffengesetz und vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei.

Geldstrafe auf Bewährung

Hingegen wurde der Mann wegen der unberechtigten Ausfuhr eines Militärkarabiners in einen Schengen-Staat und wegen unrechtmässigen Besitzes von zwei Schalldämpfern schuldig gesprochen. Ausserdem habe er auf der Wildschweinjagd eine nicht erlaubte Waffe mitgeführt, auf der Hochjagd 2016 unberechtigterweise eine Laserlampe, einen Bewegungsmelder und eine Wildtierkamera eingesetzt und die geladene Waffe ausserhalb der Jagd auf sich getragen.

Dafür erhielt der Mann eine Busse in Höhe von 1000 Franken oder eine Freiheitsstrafe von zwanzig Tagen und eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 3000 Franken, wobei die Untersuchungshaft von 15 Tagen angerechnet wird. Der beschlagnahmte Schalldämpfer wird vernichtet.

Von den Verfahrenskosten muss der Kanton Wallis 9000 Franken, der Beschuldigte 800 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Gefängnis auf Bewährung, eine Busse von 4000 Franken und ein Jagdverbot während zehn Jahren gefordert. Der Angeklagte hatte jegliche Schuld am Tod des Wolfes von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen.

Weitere tote Wölfe

Seit dem Tod des Wolfes von Raron wurden im Wallis zwei weitere Wölfe erschossen. Im Februar 2017 wurde die Wölfin F16 in Mayoux im Val d'Anniviers mit einer Kugel in der Schulter tot aufgefunden. Die Untersuchungen in dem Fall laufen.

Im Februar dieses Jahres erschoss ein Walliser Jäger während der Fuchsjagd aus Versehen die Wölfin F28. Er informierte unverzüglich die Behörden. Auch hier wurde eine Untersuchung eingeleitet.

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