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Geständiger Hauptangeklagter im Prozess um unsaubere SBB-Vergaben

Die Bundesanwaltschaft hat für einen ehemaligen SBB-Mitarbeiter wegen Betrugs, ungetreuer Amtsführung und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren in Verbindung mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken beantragt. Der Mann ist geständig.

Agentur
sda
06.06.18 - 16:40 Uhr
Blaulicht
Im Prozess um unsaubere SBB-Vergaben am Bundesstrafgericht ist der Hauptangeklagter geständig. Die Bundesanwaltschaft beantragt für ihn eine Freiheitsstrafe von vier Jahren in Verbindung mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken. (Archivbild)
Im Prozess um unsaubere SBB-Vergaben am Bundesstrafgericht ist der Hauptangeklagter geständig. Die Bundesanwaltschaft beantragt für ihn eine Freiheitsstrafe von vier Jahren in Verbindung mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken. (Archivbild)
Keystone/TI-PRESS/TATIANA SCOLARI

Dabei hat der 56-Jährige über zehn Jahre lang Aufträge an zwei Firmen eines Freundes vergeben. Das Duo erwirtschaftete so rund vier Millionen Franken, die sie hälftig teilten. Nach dem Tod des Freundes half dessen Ehefrau mit, das System am Laufen zu halten.

Die Aufträge, die der Hauptangeklagte an die beiden Firmen vergab, führte er selbst aus oder gar nicht. Als Projektleiter bei den SBB kontrollierte er die Offerten und die Rechnungen. Allerdings war jeweils eine Zweitunterschrift nötig.

Neben diesem Hauptangeklagten standen am Dienstag und Mittwoch ausserdem drei Kadermänner vor dem Bundesstrafgericht. Sie sollen vom Ex-Mitarbeiter der SBB gegen die Gewährung von Vorteilen regelmässig Aufträge erhalten haben, beziehungsweise ihre Firma.

Wie aus den Aussagen der Verteidiger hervor ging, erhält die Firma trotz des vorliegenden Verfahrens nach wir vor Aufträge von den SBB. Die Zuwendungen an den Hauptangeklagten sollen gemäss Bundesanwaltschaft (BA) rund 380«000 Franken betragen haben. Mit rund 300»000 Franken davon sollen Unterhaltungselektronik, Computer, Handys und Tablets gekauft worden sein.

Keine Aussagen

Die drei Männer machten vor dem Bundesstrafgericht keine Aussagen. Ihre Verteidiger beantragten Freisprüche. Sie fokussierten ihre Plädoyers unter anderem auf die Frage, ob es sich beim Hauptangeklagten um einen Beamten handelte oder nicht.

Davon ist eine Verurteilung wegen Bestechung eines Amtsträgers und der Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung abhängig. Zwei von ihnen wird auch Betrug vorgeworfen. Einer der Männer ist nur wegen mehrfacher Vorteilsgewährung angeklagt.

Bei den drei Kadermännern geht die BA von einem leichten bis mittelschweren Verschulden aus. Sie hat bei zwei Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen von 20 beziehungsweise 15 Monaten gefordert, verbunden mit unbedingten Geldstrafen von 80 Tagessätzen zu 1300 Franken beziehungsweise 40 Tagessätzen zu 550 Franken.

Für jenen der Geschäftsmänner, der nur geringfügig an den Taten beteiligt war, beantragte die BA eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Busse.

Hilfe bei Aufklärung geleistet

Der Verteidiger des ehemaligen SBB-Mitarbeiters erachtete die Einordnung seines Klienten als funktionellen Beamten als korrekt. Er beantragte jedoch einen Freispruch in den Anklagepunkten Betrug und gewerbsmässiger Betrug sowie bei der Urkundenfälschung.

Der Anwalt sprach ausserdem von einem eindeutigen Fall für einen Geständnisbonus. Sein Klient habe mit eigenen Unterlagen massgeblich dazu beigetragen, die insgesamt 600 Aufträge aufzuarbeiten.

Aus diesem Grund erachtete er eine maximale Freiheitsstrafe von 36 Monaten als angemessen, in Verbindung mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen von 90 Franken. Bei der Freiheitsstrafe beantragte der Anwalt, dass lediglich zwölf Monate zu vollziehen seien.

Damit der Geständige seine Schuld bei den SBB von einer Million Franken und weitere aus diesem Verfahren stammende Summen begleichen könne, sei die unbedingte Freiheitsstrafe in Halbgefangenschaft zu verbüssen, erläuterte der Verteidiger.

Der Hauptangeklagte hatte bald nach der Entlassung aus der einmonatigen Untersuchungshaft im Frühling 2014 wieder eine Anstellung gefunden. Das Urteil wird am 15. Juni um 11 Uhr verkündet. (Fall SK. 2017.47)

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