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Winterthurer Schachtdeckel-Werfer muss sieben Jahre ins Gefängnis

Der 22-jährige Lehrling, der nach einem Fussballmatch in Winterthur einen Schachtdeckel auf einen FCZ-Fan warf, ist am Freitag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt worden. Das Bezirksgericht Winterthur verhängte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren.

Agentur
sda
01.06.18 - 12:39 Uhr
Blaulicht
Nachspiel für eine Fan: Er muss ins Gefängnis, weil er einen Fan-Rivalen schwer verletzt hatte. (Archivbild)
Nachspiel für eine Fan: Er muss ins Gefängnis, weil er einen Fan-Rivalen schwer verletzt hatte. (Archivbild)
Keystone/WALTER BIERI

Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass der angehende Koch den zwei Kilogramm schweren Schachtdeckel vom Boden löste und vom Parkdeck über dem Bahnhof Winterthur auf das Perron 9 schleuderte.

Das Metallteil fiel elf Meter tief - direkt auf den Kopf eines heute 30-jährigen Zürich-Fans, der dort gerade in den Extrazug nach Zürich steigen wollte. Der Sekundarlehrer erlitt einen Schädelbruch und landete auf der Intensivstation.

«Es gibt keinen Zweifel daran, dass Sie das waren», sagte die Richterin zum 22-jährigen Lehrling, der das Urteil regungslos entgegennahm. Die Tat sei rücksichtslos gewesen und zeuge von einer absoluten Geringschätzung des menschlichen Lebens. «Sie haben schlicht in Kauf genommen, dass jemand getroffen wird. Und es war ihnen auch klar, dass diese Person tot sein könnte. Das war definitiv kein Lausbubenstreich.»

Kein Interesse an Fussball

Weshalb der Lehrling aus dem Raum Winterthur den Schachtdeckel überhaupt auf das Perron warf, ist nach wie vor unklar. «Wir wissen nicht, ob das eine Hooligan-Tat war oder nicht», sagte die Richterin. Der Verurteilte erzählte während des Prozesses, dass er sich eigentlich gar nicht für Fussball interessiere. Er gehöre auch keinem Fanblock an. Dennoch sei er Fan des FC Basel.

Dass der Beschuldigte wegen des Konsums von drei Litern Bier nicht mehr wusste, was er tat und sich auch später nicht daran erinnern konnte, glaubte das Gericht nicht. «Wir sind davon überzeugt, dass Ihnen Ihr Handeln bewusst war.» Schliesslich sei er auch in der Lage gewesen, kurz nach dem Schachtdeckel-Wurf eine fehlerfrei getippte Whatsapp-Nachricht an seine Freundin zu schicken.

Die beim Prozess mehrmals vorgebrachten Erinnerungslücken seien eher ein Versuch, die Sache zu bagatellisieren und besser damit leben zu können. Strafmildernd fiel der angebliche «Filmriss» nicht aus.

In den sieben Jahren Freiheitsstrafe ist eine frühere bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten enthalten, die ihm wegen Drogenhandels aufgebrummt wurde. Diese 15 Monate muss er nun ebenfalls absitzen, weil er den Schachtdeckel innerhalb seiner Probezeit vom Parkdeck geworfen hatte.

Sollte der angehende Koch irgendwann finanziell besser dastehen, dürfte seine Tat auch noch ziemlich teuer werden. Er wird sich Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen von Opfer und Versicherung stellen müssen. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten tragen.

Mit seinem Urteil folgte das Winterthurer Bezirksgericht zu weiten Teilen der Anklage. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch ans Obergericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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