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Mutter und Liebhaber müssen wegen Kindesmissbrauchs hinter Gitter

Das Kreisgericht St. Gallen hat eine Mutter zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten und ihren Liebhaber zu 5 Jahren verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten die vierjährige Tochter der Frau zur Sexsklavin des Mannes erziehen wollen.

Agentur
sda
22.03.18 - 12:11 Uhr
Blaulicht
Haft und Therapie: Eine Mutter und ihr Liebhaber sind für den Missbrauch eines Mädchens verurteilt worden. (Symbolbild)
Haft und Therapie: Eine Mutter und ihr Liebhaber sind für den Missbrauch eines Mädchens verurteilt worden. (Symbolbild)
Keystone/DPA/DAVID-WOLFGANG EBENER

Die Schuldsprüche gegen die 31-jährige Schweizerin und den 53-jährigen deutschen Staatsangehörige lauten sexuelle Handlungen mit einem Kind und mehrfache Pornografie. Die Frau erhielt zudem einen Schuldspruch wegen mehrfacher Verletzung der Fürsorgepflicht, der Mann wegen mehrfacher Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind und zur Pornografie.

Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen von 4 Jahren und 3 Monaten für sie und 5 Jahren für ihn müssen sie sich einer ambulanten Therapie unterziehen. Während der Dauer von zehn Jahren ist es ihnen untersagt, einer beruflichen oder ausserberuflichen Tätigkeit nachzugehen, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Dem Opfer sprach das Gericht Schadenersatz in noch unbestimmter Höhe und eine Genugtuungssumme von 40‘000 Franken zu.

Mutter geständig, Liebhaber nicht

Die Staatsanwaltschaft hatte an der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Donnerstag für die Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren, für den Mann von 5 Jahren beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten das kleine Mädchen zur Sexsklavin des Mannes erziehen wollten.

Sie warf der Mutter unter anderem vor, dass sie auf Anweisung ihres Liebhabers sexuelle Handlungen an ihrer Tochter vornahm, davon Bilder machte und diese dem Mann schickte. Zudem habe sie dem Kind pornografische Bilder gezeigt und es alleine gelassen, wenn sie Freier bedient habe.

Die Verteidigerin der Frau unterstützte die Anträge der Anklage. Da ihre Mandantin vollumfänglich geständig sei, müsse sie für ihre Taten angemessen bestraft werden. Hingegen verlangte der Verteidiger des Mannes mehrere Freisprüche und eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten. Die Sicht der Anklage, sein Mandant sei das Monster und die Frau ihm willenlos unterstellt, sei falsch, hatte er argumentiert. Der Beschuldigte sei zwar kein Unschuldslamm, doch habe er das Kind nie angerührt. Haupttäterin sei die Mutter.

Alle Vorwürfe bestätigt

Die Beschuldigte bestätigte an der Verhandlung am Kreisgericht St. Gallen sämtliche Vorwürfe. In jener Zeit habe sie in einer Welt gelebt, die nichts mehr mit der Realität zu tun gehabt habe, erklärte sie. Sie habe sich dem Mann komplett unterworfen und sei von ihm besessen gewesen.

Sie habe damals tatsächlich gedacht, dass sie zum Wohle ihres Kindes handle, wenn sie es ebenfalls dem Liebhaber «anvertraue». Dank der Therapie, der sie sich seit dem Antritt des vorzeitigen Strafvollzugs unterziehe, sei ihr heute bewusst, was sie ihrer Tochter angetan habe. Sie schäme sich sehr, denn sie liebe ihr Kind.

Der Mann wies praktisch alle Vorwürfe zurück und schob die Schuld der Beschuldigten zu. Sie habe keineswegs auf seine Anweisungen gehandelt, sondern aufgrund ihrer eigenen sexuellen Neigungen. Er habe ihr Handeln nur nicht explizit kritisiert, weil er die sexuelle Beziehung mit ihr nicht habe verlieren wollen. Es sei nicht einfach, jemanden zu finden, der seine sadomasochistischen Neigungen teile. In seinen Chatnachrichten an die Frau habe es sich um „abstrahierte Fantasien“ gehandelt. Die ihm zugeschickten Bilder von dem Mädchen habe er nicht angeschaut, da er keineswegs pädophil sei.

Die Kosten der Gerichtsverhandlung betragen für die Frau rund 63‘000 Franken, für ihn rund 81‘000 Franken. Diese müssen die Beschuldigten bezahlen.

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