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Sohn ertrank in Reuss: Vater will Straferlass vor Obergericht

Ein Vater, dessen zweijähriger Sohn 2015 bei einem Spaziergang in die Reuss fiel und ertrank, kämpft am heutigen Mittwoch vor dem Aargauer Obergericht um einen Straferlass. Die Erstinstanz hatte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Agentur
sda
10.01.18 - 08:00 Uhr
Blaulicht

Das Bezirksgericht Brugg sprach den Vater im November 2016 der fahrlässigen Tötung schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Busse von 2000 Franken. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich für diesen Schuldspruch ausgesprochen.

Der Verteidiger beantragte jedoch, dass von einer Bestrafung des Mannes abgesehen werde. Diese Möglichkeit sieht das Strafgesetzbuch vor, wenn der Täter durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen wäre.

Kurz aus den Augen verloren

Der tragische Fall ereignete sich an einem Samstagabend Ende April 2015. Der Mann, der in Scheidung lebte und sich das Sorgerecht teilte, war mit dem zweijährigen Sohn auf dem Heimweg von einer Feuerstelle. Sie gingen auf einem eher gefährlichen Weg bei Windisch entlang der Reuss. Der Vater verlor den Sohn kurz aus den Augen - und dieser verschwand im Fluss.

Erst drei Wochen später wurde die Leiche des Kindes in der Aare beim Wasserkraftwerk Döttingen-Beznau AG geborgen. Eine Obduktion ergab, dass das Kind ertrank. Gemäss Anklageschrift verletzte der Mann die elterliche Sorgfaltspflicht massiv. Hätte der Vater das Kind an der Hand geführt oder vor sich laufen lassen, so wäre der Tod zu vermeiden gewesen.

Das Bezirksgericht Brugg hatte eine Verurteilung ohne Strafe abgelehnt. Das Verschulden des Vater sei gross gewesen sei, hiess es in der Begründung. Das Gericht fällte den Entscheid nicht einstimmig.

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