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Bundesstrafgericht beleuchtet Mafia-Aktivitäten im Tessin

Ein mutmasslicher «Finanzberater» der Mafia hat am Montag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona seine Rolle in der kriminellen Organisation heruntergespielt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem Geldwäscherei vor.

Agentur
sda
04.12.17 - 19:19 Uhr
Blaulicht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss die Rolle, die ein mutmasslicher Finanzberater für die Mafia tatsächlich spielte, ergründen. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss die Rolle, die ein mutmasslicher Finanzberater für die Mafia tatsächlich spielte, ergründen. (Archivbild)
KEYSTONE/TI-PRESS/TATIANA SCOLARI

Der im Tessin wohnhafte Italiener muss sich seit Montag ausserdem wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung, wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz sowie Behördenbetrugs verantworten.

Die Aktivitäten des Hauptverdächtigen und zweier Mitangeklagter legte die Bundesanwaltschaft in einer 40-seitigen Anklageschrift dar. Der Angeklagte soll als «Finanzberater» für eine Mailänder Zelle der kalabresischen `Ndrangheta fungiert haben und in dieser Funktion der mafiösen Organisation geholfen haben, Millionen, die aus kriminellen Aktionen in Mailand stammten, im Tessin oder andernorts - wie auf den Bahamas oder Dubai - zu waschen.

Eines der Mittel dazu waren millionenschwere Immobiliengeschäfte, die mit fiktiven Käufern abgewickelt wurden. Eigentliche Financiers waren jedoch immer eine Gruppe von Brüdern, die zum Teil bereits in Mailand wegen ihrer Zugehörigkeit zur und Delikte in der `Ndrangheta verurteilt wurden.

«Kann nicht mit Geld umgehen»

Der 63-jährige Angeschuldigte beteuerte in der Konfrontation mit den Anklagepunkten am ersten Prozesstag, in Finanzdingen gar nicht so beschlagen zu sein, dass er die gewichtige Rolle in den diversen Finanztransaktionen hätte einnehmen können, die ihm die Bundesanwaltschaft zuschreibt. Er habe sich mehr auf praktische Arbeiten, wie die Renovierung der gekauften Immobilien konzentriert.

Der Druck auf die Bundesanwaltschaft in diesem Prozess ist nicht unerheblich. Der Verteidiger des Hauptangeklagten versuchte am ersten Prozesstag die Anklageschrift ins Wanken zu bringen, indem er Zeichen von Unvollständigkeit kritisierte und Beweisdokumente wie Telefon-Abhörprotokolle als teilweise nicht haltbar bezeichnete. Nach eingehender Beratung wies das Gericht diese Vorwürfe zurück.

Ordentliches statt abgekürztes Verfahren

Es ist einer jener Fälle in denen sich das Bundesstrafgericht gegen die Bundesanwaltschaft stellte. Der in Vacallo TI wohnhafte und momentan im vorzeitigen Strafvollzug befindliche Hauptangeklagte und die Bundesanwaltschaft hatten sich vor zwei Jahren in einem abgekürzten Verfahren bereits auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und wegen qualifizierter Geldwäscherei geeinigt. Doch das Bundesstrafgericht war damit nicht einverstanden und bestand auf einem ordentlichen Verfahren.

Neben dem Hauptangeklagten stehen auch ein in Zug wohnhafter Tessiner Treuhänder und ehemaliges FDP-Exekutivmitglied der Stadt Chiasso und die Frau eines bereits in Mailand verurteilten Angehörigen der ’Ndrangheta vor Gericht. Der Prozess dauert voraussichtlich bis Donnerstag.

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