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Schiesserei von Daillon VS: Täter laut Anklage unzurechnungsfähig

Nach dem Tötungsdelikt von Daillon VS, bei dem drei Personen erschossen und zwei weitere verletzt wurden, hat die Walliser Staatsanwaltschaft die Untersuchung abgeschlossen. Sie erachtet den Täter als unzurechnungsfähig.

Agentur
sda
08.11.17 - 12:59 Uhr
Blaulicht
Der Täter von Daillon VS gab etwa 30 Schüsse ab und tötete drei Frauen im Unterwalliser Dorf. (Archivbild)
Der Täter von Daillon VS gab etwa 30 Schüsse ab und tötete drei Frauen im Unterwalliser Dorf. (Archivbild)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Der Befund stützt sich auf zwei Gutachten von psychiatrischen Experten, wie die zuständige Walliser Staatsanwältin Catherine Seppey am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda angab. Sie bestätigte einen Bericht der Pendlerzeitung «20 Minutes».

Die Staatsanwaltschaft empfiehlt dem Gericht deshalb eine Verwahrung oder eine stationäre therapeutische Massnahme für den zum Tatzeitpunkt 33-jährigen Täter. Dieser sei bei der Schiesserei unter starkem Alkoholeinfluss gestanden.

Diese dürften seine psychischen Probleme akzentuiert haben. Gemäss den Gutachten leidet der Täter unter Schizophrenie. Der Mann hatte am 2. Januar 2013 mit einem Armee-Karabiner und einer Schrotflinte rund 30 Mal im kleinen Dorf Daillon oberhalb von Sitten um sich geschossen.

Er eröffnete das Feuer auf mehrere Personen, zuerst vom Fenster seiner Wohnung aus und anschliessend auf offener Strasse. Dabei traf er drei Frauen tödlich, darunter eine Ehefrau und Mutter im Alter von 32 Jahren. Zwei Männer wurden verletzt, darunter ein Onkel des mutmasslichen Täters. Bei der Befragung erklärte der Schütze, er habe ein altes, familiäres Problem regeln wollen.

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