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Bedingte Freiheitsstrafe für Handy am Steuer vor tödlichem Unfall

Die Neuenburger Justiz hat einen Autofahrer, der vor einem tödlichen Unfall durch sein Handy abgelenkt war, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Er wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Agentur
sda
08.11.17 - 16:26 Uhr
Blaulicht
Nach Ansicht der Neuenburger Staatsanwaltschaft widmete der Autofahrer vor dem tödlichen Unfall alle Aufmerksamkeit dem Smartphone. (Symbolbild)
Nach Ansicht der Neuenburger Staatsanwaltschaft widmete der Autofahrer vor dem tödlichen Unfall alle Aufmerksamkeit dem Smartphone. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die technischen Belege der Untersuchung seien erdrückend, sagte Alain Rufener, der Präsident des Gerichtes für den Neuenburger Jura und das Val-de-Ruz, am Mittwoch in La Chaux-de-Fonds bei der Urteilseröffnung.

Gemäss der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte vor dem Unfall am 1. September 2016 kurz nach 7 Uhr am Steuer sein Smartphone benutzt. Zunächst versandte er zwei Textmitteilungen, danach öffnete er die Seite eines Webshops.

Dabei schnitt er einem korrekt entgegenkommenden Rollerfahrer den Weg ab. Der über 50 Jahre alte Lenker des Rollers leitete eine Vollbremsung ein. Dennoch wurde er vom rechten Vorderrad des Autos erfasst und verstarb an den Folgen des Unfalls.

Der Unfallhergang wurde von einer Kamera des Unternehmens, zu dem sich der Angeklagte begeben wollte, gefilmt. Das Urteil ist deutlich milder als die Anträge der Neuenburger Staatsanwaltschaft. Diese hatte einen Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eine Strafe von fünfeinhalb Jahren Gefängnis gefordert.

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung befand sich als Unterantrag in der Anklageschrift. Nach Ansicht der Staatsanwalt nahm der Autofahrer den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern in Kauf, indem er ihnen keine Aufmerksamkeit schenkte. «Er widmete alle Aufmerksamkeit seinem Smartphone», sagte der Staatsanwalt Nicolas Aubert im eintägigen Prozess.

Angeklagter wies Vorwürfe zurück

Diese Argumentation wurde vom Gericht nicht berücksichtigt. Der Angeklagte sei sich nicht bewusst gewesen, dass sein Verhalten tödliche Folgen habe, sagte Gerichtspräsident Rufener. Der 26-Jährige wurde auch wegen des Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt.

Die bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gilt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung auf eine milde Strafe. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten.

«Die Wahrheit ist, dass ich den Roller nicht gesehen habe», sagte der Autolenker. Er sprach den Angehörigen des Opfers im Gerichtssaal sein Beileid aus und zeigte Reue. Das Urteil kann noch angefochten werden.

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