162 km/h in der 80er-Zone: Ausweis weg – Anzeige am Hals
Am Donnerstagnachmittag hat die Kantonspolizei St. Gallen an mehreren Orten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Zwölf Verkehrsteilnehmer wurden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Zwei davon den Führerausweis abgeben.
Am Donnerstagnachmittag hat die Kantonspolizei St. Gallen an mehreren Orten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Zwölf Verkehrsteilnehmer wurden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Zwei davon den Führerausweis abgeben.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat gegen einen 28-jährigen Töfffahrer eine Strafuntersuchung eröffnet und eine notwendige Verteidigung angeordnet. Er fuhr am Donnerstagnachmittag auf der Uznacherstrasse in Ricken mit 162 statt den erlaubten 80 Stundenkilometern in eine Geschwindigkeitskontrolle.
Bei krassen Verkehrsregelverstössen ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu höchstens vier Jahren zu rechnen. Das bedeutet zugleich, dass der Verdächtige sich im Strafverfahren nicht mehr allein verteidigen darf, sondern einen Rechtsanwalt beiziehen muss, schreibt die Kantonspolizei St. Gallen in einer Mitteilung vom Freitag. Hinzu kommen die Folgen eines Führerausweisentzugs von wenigstens zwei Jahren.
Weiter wurde in Ricken ein 19-jähriger Motorradfahrer mit 106 km/h.
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