Zwist um Landschaftspflege
Bauern, die sich für eine attraktive und vielfältige Kulturlandschaft einsetzen, sollen belohnt werden: Das ist die Idee hinter einer neuen Art von Direktzahlungen, die der Bund mit der Agrarpolitik 2014–17 eingeführt hat. Die Landwirte können sich an regionalen Projekten beteiligen und verpflichten sich dann, bestimmte Elemente der Landschaft zu erhalten und zu pflegen (Ausgabe vom 6. Juni). Zum Beispiel einzelne Hochstammobstbäume, Hecken, Ufergehölze, Trockenmauern. Dabei geht es nicht nur um die Ästhetik an sich, sondern auch um wirtschaftliche Interessen: Gepflegte Landschaften seien wichtig für die Vermarktung regionaler Produkte und den Tourismus.
Landwirte zu Gärtnern degradiert
Kaum eingeführt, stehen diese Landschaftsqualitätsbeiträge bereits wieder auf der Kippe. Der Aargauer SVP-Nationalrat und Unternehmer Hansjörg Knecht fordert per Motion die Abschaffung dieses Instruments. Der administrative Aufwand sei enorm, kritisierte er vergangene Woche im Parlament – «Ökobüros haben Hochkonjunktur» – und ohnehin werde das Geld falsch verwendet. «Millionen von Steuerfranken werden ausgegeben für den Unterhalt von Wegkreuzen, Zäunen und Holzbrunnen.» Die Bauern seien gezwungen, hier mitzumachen, um die Einkommensverluste aus der Produktion wettzumachen. «Dies führt in der Tendenz aber dazu, dass unsere Landwirte zu Landschaftsgärtnern degradiert werden.» Die Projekte müssten gestoppt werden, das Geld sei der «produzierenden Landwirtschaft» zuzuleiten.
Bundesrat Johann-Schneider Ammann wehrte sich und wies unter anderem darauf hin, dass die Landschaftsqualitätsbeiträge nur ein Prozent der gesamten Finanzmittel für die Landwirtschaft ausmachen würden. Ohne Erfolg: Der Nationalrat stimmte der Motion zu – wenn auch knapp, mit 93 zu 89 Stimmen. Nun wird sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.
Der St. Galler Bauernverband ist nicht erfreut über den Entscheid. «Gerade erst haben wir den gesamten Kanton mit Landschaftsqualitätsprojekten ab-gedeckt», sagt Geschäftsführer Andreas Widmer. 14 Projekte sind es, aufgeteilt nach Regionen. Die Landwirte würden sich rege beteiligen. «Etwa jeder Zweite macht bereits mit.» Die Projekte sind auf acht Jahre ausgelegt, entsprechend lange laufen die Verträge der Bauern mit der öffentlichen Hand. Der Staat habe die Möglichkeit, vorzeitig aus den Verträgen auszusteigen, der Landwirt jedoch nicht, so Widmer. «Wenn nun die Politik das Ganze plötzlich wieder abbrechen will, schadet das dem Vertrauen der Bauern in den Staat.» Die Branche brauche möglichst stabile Rahmenbedingungen, um wenigstens ein bisschen Planungssicherheit zu haben. »
Es braucht Planungssicherheit
Finanziell haben die Landschaftsqualitätsbeiträge für die St. Galler Bauern durchaus Gewicht: «Es sind etwa zehn Millionen Franken pro Jahr – oder fünf Prozent der gesamten Direktzahlungen», sagt Widmer. Es sei nicht gut, dass der Zweck dieser Millionen bereits wieder infrage gestellt werde. Falls sich der Nationalrat durchsetzt und die Beiträge tatsächlich auf die Produktion umgeleitet werden, sieht Widmer die Betriebe im Tal und im Flachland gegenüber den Berggebieten im Vorteil. Auch das sei nicht wünschenswert.
Skeptisch äussert sich auch Markus Ritter, Nationalrat (CVP, SG) und Präsident des Schweizer Bauernverbandes. Er warnt vor einem Abbruch. «Es wäre schwierig, das den Landwirten zu erklären.» Der Verband wolle zuerst die Ergebnisse der aktuellen Projekte anschauen und die Meinung der Bauern einholen, bevor er sich zur Zukunft dieser Beiträge äussere. «Ich habe mich darum bei der Abstimmung im Nationalrat der Stimme enthalten.» Ritter bestätigt, dass es beim Thema Unterschiede zwischen Berg und Tal gibt.
Ökologieverträge sind zu aufwendig
Für ökologische Massnahmen in der Landwirtschaft richtet der Bund Direktzahlungen aus. Ein weiteres Förderinstrument, das vor allem die Naturschutzvereine, teils aber auch Landwirte betrifft, ist die Abgeltung ökologischer Leistungen gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz. Diese Zahlungen teilen sich Bund, Kanton und Gemeinden. Hier gibt es beim Vollzug in St. Gallen Probleme, wie die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrats festgestellt hat. . Damit die Fördermittel fliessen, muss heute der Bewirtschafter der Fläche mit der Gemeinde einen Vertrag aushandeln. Der Kanton allerdings muss die Vereinbarung absegnen – und dabei kommt es immer wieder zu Konflikten. sagt Stefan Britschgi (FDP), Präsident der Subkommission, die den Bereich analysiert hat. Ausserdem sei der administrative Aufwand derart gross, dass manche Bewirtschafter gar nicht mehr versuchten, eine Abgeltung ihrer ökologischen Leistungen zu erreichen. Britschgi ist jedoch zuversichtlich, dass sich etwas ändert. Andreas Widmer, Geschäftsführer des St. Galler Bauernverbandes, sagt: «Ein Fortschritt wäre, wenn es auf der Seite der öffentlichen Hand nur noch einen Ansprechpartner gäbe.» Das bestätigt auch Britschgi: «Einfacher wäre es, wenn sich der Kanton direkt um die Verträge kümmern würde und die Gemeinden nicht mehr involviert wären.» (av)