Zweitwohnungssteuer wird zum Bundesgerichtsfall
Nachdem das Bündner Verwaltungsgericht die Zweitwohnungssteuer in Silvaplana geschützt hat, ziehen die Gegner den Fall weiter. Damit wird sich das Bundesgericht mit der Zweitwohnungssteuer beschäftigen.
Nachdem das Bündner Verwaltungsgericht die Zweitwohnungssteuer in Silvaplana geschützt hat, ziehen die Gegner den Fall weiter. Damit wird sich das Bundesgericht mit der Zweitwohnungssteuer beschäftigen.
Silvaplana. – «Alle Rückmeldungen waren bisher einstimmig, der Entscheid soll ans Bundesgericht weitergezogen werden.» Dies sagte der Rechtsanwalt der Ferienwohnungsbesitzer, Dominik Infanger, gegenüber Radio Grischa. Zwar seien noch einige Antworten ausstehend, es sei aber jetzt schon klar, dass die Silvaplaner Zweitwohnungsbesitzer das Bundesgericht aufrufen werden, erklärte Infanger. Die Frist für die Rückmeldungen laufe noch bis am 17. Oktober. Das Bündner Verwaltungsgericht hatte letzte Woche die Beschwerden vollumfänglich abgewiesen.
Besitzer fühlen sich eingeschränkt
Die Zweitwohnungsbesitzer stören sich vor allem daran, dass sich die Steuer mit der Garantie auf Eigentum schneiden würde. Die Gemeinde Silvaplana sieht vor, dass Ferienwohnungsbesitzer, welche ihre Wohnung nicht vermieten wollen, eine Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen. Vorgesehen sind zwei Promille des Vermögenssteuerwertes der Zweitwohnung. Damit will die Gemeinde das Dorfbild aufbessern und verhindern, dass Wohnungen über lange Zeit leer stehen («suedostschweiz.ch» berichtete). (so)