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Zwei Leitrüden erlegt: Auswirkungen auf Wolfsrudel unbekannt

Genetische Untersuchungen zeigen: Im Herbst hat die Wildhut den Leitrüden des Beverinrudels und fälschlicherweise auch den Leitrüden des Moesarudels erlegt.

Südostschweiz
07.12.22 - 10:00 Uhr
Politik
Monitoring verstärkt: Ein Wolf aus dem Beverinrudel, der diesen Sommer nachts unterwegs ist, wird von einer Wildtierkamera erfasst.
Monitoring verstärkt: Ein Wolf aus dem Beverinrudel, der diesen Sommer nachts unterwegs ist, wird von einer Wildtierkamera erfasst.
Bild Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Am 8. November wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Safiental ein mehrjähriger Wolfsrüde des Beverinrudels erlegt. Gemäss Untersuchungen handelt es sich dabei um das Vatertier des Rudels, wie das Amt für Jagd und Fischerei nun mitteilt. Damit sei die durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligte Regulation des Beverinrudels damit abgeschlossen. Wie es weiter heisst, ergeben sich aus dem Monitoring bis heute keine Hinweise darauf, dass sich die soziale Organisation des Rudels dadurch verändert habe.

So konnte beispielsweise zehn Tage nach dem Abschuss des Leitrüden mittels Fotofalle belegt werden, dass ein adulter Wolf, mutmasslich das weibliche Elterntier F37, und sechs diesjährige Welpen am Schamserberg gemeinsam unterwegs waren. Mit dieser Beobachtung kann der Kanton ausserdem der Auflage des Bafu nachkommen, die diesjährige Reproduktion des Rudels von mindestens sechs Welpen mit überprüfbaren Nachweisen zu belegen. Die Bündner Wildhut werde nun weiter beobachten, wie sich das Beverinrudel entwickle. Zudem werde im Verlauf des Winters oder des kommenden Frühlings nach Möglichkeit einen Wolf des Rudels mit einem GPS-Sender versehen.

Falschen Wolf geschossen

Bereits einen Monat zuvor, am 9. Oktober, erlegte die Wildhut auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinwald einen Wolf aus dem Moesolarudel. Zum Abschuss freigegeben gewesen wäre ein Jungwolf. Die genetische Untersuchung hat nun ergeben, dass es sich dabei anstelle eines Jungwolfs um den Leitrüden des Rudels handelt, was von der Bewilligung des Bafu nicht abgedeckt ist.

Laut dem Amt für Jagd und Fischerei tätigte die Wildhut den Abschuss trotz sorgfältigen Vorgehens in rechtskonformer Absicht. Sie hätte den Wolf anhand des Verhaltens und der wahrgenommenen Grösse als Jungwolf eingeordnet und erlegt, als dieser in Begleitung eines weiteren Wolfs zu einem am Vortag gerissenen Schaf zurückkehrte.

Auswirkungen nicht vorhersehbar

Welche Auswirkung der Abschuss des Leitrüden auf das Moesolarudel haben wird, ist wie beim Beverinrudel nicht voraussehbar, wie es heisst. Die Genetikresultate weisen aber stark darauf hin, dass zum Rudel offenbar bereits vor dem Abschuss des Vatertiers der rudelfremde Wolfsrüde M297 dazugestossen war. Weitere Nachweise der vergangenen Wochen deuten darauf hin, dass im Rudel auch nach dem Abschuss mindestens zwei ausgewachsene Wölfe anwesend sind.

Wie es abschliessend heisst, steht das zuständige Amt für Jagd und Fischerei mit dem Bafu in Kontakt. Als nächste Schritte werden die Erkenntnisse aus den Beobachtungen des Beverinrudels periodisch mitgeteilt und der Abschuss aus dem Moesolarudel ordnungsgemäss dokumentiert. (red)

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