Gericht in Bülach ZH lehnt Verwahrung von 25-Jähriger ab
Das Bezirksgericht Bülach ZH hat die beantragte nachträgliche Verwahrung einer 25-jährigen Frau abgelehnt. Stattdessen soll sie weiterhin in einer stationären Massnahme therapiert werden.
Das Bezirksgericht Bülach ZH hat die beantragte nachträgliche Verwahrung einer 25-jährigen Frau abgelehnt. Stattdessen soll sie weiterhin in einer stationären Massnahme therapiert werden.
Die 25-Jährige, die in Handschellen und mit Fussfesseln zum Gericht gebracht wurde, erhält eine weitere Chance. Sie zeigte sich nach dem Entscheid sichtlich erleichtert. «Ich will weiterhin an mir arbeiten», sagte sie.
Das Bezirksgericht Bülach folgte mit dem Entscheid, statt der beantragten Verwahrung eine weitere stationäre Massnahme zu verhängen, dem Antrag der Jugendanwaltschaft und des Anwalts der Frau.
Beide machten geltend, dass die Betroffene seit der Antragsstellung im Oktober letzten Jahres grosse Fortschritte machte. Ende Oktober 2023 wurde sie in die Klinik Königsfelden in Windisch AG verlegt.
Weiterhin hohe Rückfallgefahr
«Das Ergänzungsgutachten dokumentiert die Veränderungen seit der Verlegung nach Windisch», sagte der Richter zur Begründung des Urteils. Zwar werde im Gutachten nach wie vor von einer hohen Rückfallgefahr gewarnt. Unter den gegebenen Umständen seien die Voraussetzungen für eine nachträgliche Verwahrung jedoch nicht erfüllt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weil jedoch auch die Jugendanwaltschaft den Antrag auf Ablehnung der Verwahrung stellte, ist nicht davon auszugehen, dass der Fall ans Zürcher Obergericht weitergezogen wird.