St. Moritz will Wohnraum für Einheimische fördern
In St. Moritz sind Erstwohnungen knapp. Die Gemeinde plant deshalb Wohnraum für Einheimische und will nach Möglichkeit potenzielle Zweitwohnungen als Erstwohnungen erhalten.
In St. Moritz sind Erstwohnungen knapp. Die Gemeinde plant deshalb Wohnraum für Einheimische und will nach Möglichkeit potenzielle Zweitwohnungen als Erstwohnungen erhalten.

Neben gemeindeeigenen Liegenschaften und Liegenschaften der Pensionskasse, die ihre Wohnungen an Einheimische vermietet, stehen in St. Moritz heutzutage nur noch wenige Flächen für den Bau von Erstwohnungen zur Verfügung. Auf diesen Grundstücken plant und realisiert die Gemeinde in den kommenden Jahren Wohnungen für Einheimische, wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Erstwohnungen erhalten
Gleichzeitig existieren in St. Moritz viele Wohnungen, die schon bald zu Zweitwohnungen umgenutzt oder an Zweitheimische verkauft werden könnten. Dieses Vorgehen ist legitim und wird gemäss Mitteilung auch in St. Moritz seit Jahren beobachtet. Dabei erachtet die Gemeinde das Umnutzungspotenzial als deutlich höher als das Potenzial von neuen Erstwohnungen, die durch die Gemeinde geschaffen werden. Mit der Umnutzung einer kommunalrechtlichen Erstwohnung in eine Zweitwohnung gewinne die Liegenschaft an Wert, heisst es weiter. Der Verkauf einer solchen Liegenschaft sei legitim und entspreche einer über viele Jahre beobachteten Vorgehensweise. Trotz neuen Erstwohnungen besteht also die Gefahr, dass mittel- bis langfristig der Gesamtanteil von Erstwohnungen sinken wird, da immer mehr Erstwohnungen zu Zweitwohnungen werden.
Gemeinde will Lösungen vorschlagen oder Wohnungen selbst kaufen
Um auch in Zukunft genügend Wohnraum für Einheimische bieten zu können sucht die Gemeinde das Gespräch mit Eigentümerinnen und Eigentümern von potenziellen Zweitwohnungen, um Lösungen für eine Nutzung der Liegenschaften als Erstwohnung zu finden. Sie bespricht alternative Nutzungsmodelle mit ihnen oder kann in Einzelfällen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch selbst als Käuferin agieren. Gleichzeitig verzichtet sie bis auf Weiteres auf den Erlass einer Planungszone, wie es in der Mitteilung abschliessend heisst. (red)