Wichlen: Bund bringt Glarus Süd auf die Palme
Der Bund will mit einem Rechtbot den Zugang zum Schiessplatz Wichlen massiv einschränken, auch wenn nicht geschossen wird. So geht das nicht, sagt nicht nur die Gemeinde Glarus Süd.
Der Bund will mit einem Rechtbot den Zugang zum Schiessplatz Wichlen massiv einschränken, auch wenn nicht geschossen wird. So geht das nicht, sagt nicht nur die Gemeinde Glarus Süd.
Das gerichtliche Verbot oder Rechtbot im Amtsblatt tönt umfassend. Es verbietet für die Strasse vom Weiler Steinibach in Elm bis zum Schiessplatz Wichlen und auf dem ganzen Gelände des Schiessplatzes «jedermann», die Liegenschaften «unbefugt zu betreten, zu befahren, darauf Fahrzeuge aller Art abzustellen, Schutt oder Abfälle abzulagern, Zelte aufzustellen, Feuer anzuzünden sowie andere Rechte auszuüben». Vorbehalten blieben nur Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen sind, gesetzliche Betretungsrechte sowie die Rechte von Personen mit besonderer Bewilligung der Eigentümerin., am