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Trump-Anklägerin darf Ermittlungen in Georgia weiterführen

Die leitende Staatsanwältin im Wahlbetrugsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia darf ihre Ermittlungen in dem Fall weiterführen.

Agentur
sda
15.03.24 - 16:41 Uhr
Politik
ARCHIV - Die Bezirksstaatsanwältin Fani Willis (M) spricht im Fulton County Government Center während einer Pressekonferenz in Atlanta. Foto: John Bazemore/AP/dpa
ARCHIV - Die Bezirksstaatsanwältin Fani Willis (M) spricht im Fulton County Government Center während einer Pressekonferenz in Atlanta. Foto: John Bazemore/AP/dpa
Keystone/AP/John Bazemore

Die Belege der Gegenseite reichten nicht aus, um Fani Willis einen Interessenkonflikt nachzuweisen, der es rechtfertige, sie von dem Fall abzuziehen, urteilte der zuständige Richter, Scott McAfee, am Freitag. Durch ihre frühere romantische Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan Wade, bleibe aber der «Anschein der Unangemessenheit» bestehen. Dieser müsse ausgeräumt werden, entweder indem sich Wade oder sie aus dem Verfahren zurückzögen, hiess es in der Urteilsbegründung.

Trump und mehrere andere sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren und auf verschiedenen Wegen versucht, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia. Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten gingen nach der Anklage eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft ein und bekannten sich schuldig. Der 77-Jährige will nach der Präsidentenwahl im November wieder ins Weisse Haus einziehen.

Zuletzt stand bei Verfahren in Georgia aber nicht mehr Trump im Mittelpunkt, sondern Staatsanwältin Willis selbst. Die Anwälte Trumps und weiterer Beschuldigter warfen ihr vor, von einer romantischen Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall unrechtmässig finanziell profitiert zu haben. Der Vorwurf lautete unter anderem, der Staatsanwalt sei in seiner Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen. Bei einer stundenlangen Anhörung im Februar verteidigte sich Willis.

Willis hatte eigentlich einen schnellen Prozessbeginn angekündigt, angepeilt hatte sie dafür August. Der Richter in dem Fall hat bislang aber keinen Termin festgesetzt. Ob und wann der Prozess nun beginnen kann, ist offen. Der Prozess in Georgia ist für Trump aus verschiedenen Gründen heikel: Trump muss fürchten, dass sich Mitangeklagte gegen ihn stellen, um eine geringere Strafe auszuhandeln. Anders als bei den Prozessen auf Bundesebene könnte sich Trump bei einem Schuldspruch auch nicht selbst begnadigen, sollte er noch einmal Präsident werden. Ihm droht eine lange Haftstrafe. Er hat ein Interesse daran, ihn möglichst weit hinauszuzögern.

Willis, die sich als Demokratin in einem gewählten Amt befindet, war aus Trumps Lager von Beginn an hart angegangen worden. Auch Trump legte es immer wieder darauf an, die Glaubwürdigkeit der Staatsanwältin zu untergraben.

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