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Vigier schliesst Zusammenhang mit Fischsterben im Blausee aus

Das Baustoffunternehmen Vigier schliesst einen Zusammenhang zwischen dem Wasserausfluss aus dem Steinbruch Mitholz und Fischsterben in einer nahen Fischzuchtanlage aus. Die Betreiber der Fischzucht weisen dies vehement zurück.

Agentur
sda
18.11.21 - 17:36 Uhr
Politik

Die Fischzucht gehört zum Ausflugsziel Blausee, hinter dem das illustre Trio mit alt Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand, Swiss Economic Gründer Stefan Linder und Reisebüroinhaber André Lüthi steht.

Sie waren es, die vor über einem Jahr mutmassliche Missstände im nahen Steinbruch und Hartschotterwerk, das zur Vigier Holding gehört, anprangerten. Von dort seien Giftstoffe in die Fischzuchtanlage ausgeschwemmt worden und hätten zu mehreren Fischsterben geführt.

Seither tobt eine Gutachter-Schlacht um den Umweltskandal im Kandertal. Am Donnerstag lud Baustoffhersteller Vigier die Medien zur Besichtigung des Steinbruchs. Die Verantwortlichen wehrten sich gegen die von der Blausee AG vorgebrachten Vorwürfe.

Nur wenig und verdünnt

Um Klarheit über die Grundwasserverhältnisse rund um das Areal des Steinbruchs zu erhalten, seien verschiedene Experten beauftragt worden, den Wasserfluss zwischen dem Steinbruch und dem anderthalb Kilometer entfernten Blausee zu untersuchen, sagte Bruno Kiefer vom Mutterhaus Vigier am Donnerstag bei einem Medienrundgang.

Hydrologische Gutachten und Markierversuche hätten gezeigt, dass nur rund ein Prozent der im Areal eingebrachten Stoffe in den Blausee gelangten. Diese Stoffe würden darüber hinaus im Verhältnis von 1:50 bis 1:100 mit Grundwasser verdünnt. Eine Vergiftung von Fischen sei dadurch ausgeschlossen.

Vigier stützt sich ausserdem auf ein fischbiologisches Gutachten. Laut Kiefer war die Konzentration der in den verendeten Fischen gemessenen Stoffen nicht giftig. Und die in den Fischen festgestellten Stoffe entsprachen nicht jenen, die bei Wasserproben gefunden wurden.

Seit September 2020 werden nun alle zwei Wochen Wasserproben genommen. Diese waren nach Angaben des Vigier-Verantwortlichen stets unbedenklich ausgefallen.

Kontaminiertes Material im Boden

Untersucht haben die Verantwortlichen des Steinbruchs nicht nur das Wasser, sondern haben auch Bodenproben in Ablagerungen genommen, bei denen Anhaltspunkte bestanden, dass sie «vermutlich mit krimineller Energie» falsch deklariert angeliefert worden waren, wie Kiefer sagte.

Im südlichen Teil des Steinbruchs wurden 27 Bohrungen bis in zehn Meter tiefe durchgeführt und über 120 Proben entnommen. Die Untersuchungen ergaben, dass lokal begrenzter Sanierungsbedarf besteht.

Rund 4000 Tonnen Material müssen ausgebaut werden. Etwa zehn bis 15 Prozent davon könnte kontaminiert sein, schätzte Marcel Rychen, Verwaltungsratspräsident des Steinbruch- und Hartschotterwerks.

Zusätzliche Bohrungen wurden auch in den nördlichen Auffüllungen des Steinbruchs untersucht. Dort gebe es keinen Sanierungsbedarf, führte Rychen aus. Die Sanierungsarbeiten sollten, je nach Wetter, bis Ende Jahr abgeschlossen sein.

Wie viel die Sanierung kostet, gab Vigier nicht bekannt. Kiefer sprach von einem sechsstelligen Betrag.

«Vernebelungstaktik»

Die Blausee AG hat am Donnerstag die vom Baustoffhersteller Vigier präsentierten Erkenntnisse umgehend als «Schutzbehauptungen» und «Vernebelung des Sachverhalts» zurückgewiesen.

Nicht die Ablagerungen im Süden des Steinbruchs, sondern der Abbau in der Grube Nord sei während Jahren zu tief erfolgt und habe zu einem offenen Grundwassersee geführt hatte. Dorthin seien nachweislich Trübstoffe und an sie gebundene Schadstoffe der illegalen Ablagerungen gelangt, schreibt die AG in einer Medienmitteilung.

Die Blausee AG hält an ihrer Sicht fest und vermutet einen Zusammenhang zu mutmasslich illegalen Materialablagerungen aus dem Lötschberg-Scheiteltunnel. Die BLS soll seit 2012 Altschotter nach Mitholz geliefert haben. Unterdessen ist publik geworden, dass auch Betonschlamm mutmasslich unrechtmässig nach Mitholz kam. Im Zusammenhang mit den Vorfällen im Steinbruch und am Blausee sind mehrere Rechtsverfahren hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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