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Kanton führt Kostenschwelle für Förderung der digitalen Transformation ein

Die Bündner Regierung hat neue Förderkriterien für Projekte im Bereich der digitalen Transformation festgelegt. Neu sollen nur noch Vorhaben mit einer gewissen Grösse unterstützt werden.

Südostschweiz
29.06.23 - 13:48 Uhr
Politik
Neue Bedingungen fürs Geld: Künftig werden Projekte in der digitalen Transformation vom Kanton Graubünden nach neuen Förderkriterien unterstützt.
Neue Bedingungen fürs Geld: Künftig werden Projekte in der digitalen Transformation vom Kanton Graubünden nach neuen Förderkriterien unterstützt.
Bild Freepik

Die Bündner Regierung hat das sogenannte «Förderleitbild Digitale Transformation» angepasst, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Neu wird eine Kostenschwelle für Beiträge im Bereich der digitalen Transformation eingeführt. 

Das Förderleitbild umfasst Kriterien für die Förderung der digitalen Transformation in Graubünden.

Mindestgrösse bei Projekten gefordert

Neu sollen nur noch Projekte gefördert werden, die eine gewisse Grösse erreichen, wie es heisst. Das bedeutet, die Vorhaben müssen mindestens 100’000 Franken anrechenbare Kosten aufweisen. Für Pilot- und Vorprojekte, Studien sowie Aus- und Weiterbildungsprojekte gilt eine Schwelle von 50’000 Franken. 

Damit betragen die Förderbeiträge, basierend auf einen durchschnittlichen Förderbeitrag von 30 bis 40 Prozent der anrechenbaren Kosten, jeweils mehr als 30’000 beziehungsweise 15’000 Franken. 

Höhere Wirksamkeit mit Kostenschwelle 

Gemäss Mitteilung verfolgen diese Kostenschwellen das Ziel, die Förderung von Projekten zu fokussieren, zu schärfen und insgesamt eine höhere Wirksamkeit herbeizuführen. Kleinstbeiträge auszusprechen entspreche nicht dem Sinn und zweck des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation, begründet die Regierung ihren Entscheid. 

Tendenziell erzielten grössere Vorhaben eine höhere Wirksamkeit über die Regionen und den Kanton. Zugleich habe die Praxis gezeigt, dass der Aufwand sowohl auf Seiten der Gesuchstellenden als auch auf Seiten der Gesuchsprüfenden im Vergleich zur Wirkung einer Förderung mit Kleinstbeiträgen zu gross sei. Ausserdem werden laut Mitteilung mit der Festlegung von Schwellen auch klare Verhältnisse für die Gesuchstellenden geschaffen.

Wie werden Gesuche überprüft?
Der Verein GRdigital nimmt im Auftrag des Kantons verschiedene Aufgaben zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden wahr: Er begleitet Gesuchsstellende, prüft Gesuche und spricht eine Förderempfehlung aus. Den abschliessenden Entscheid über eine Förderung fällt jeweils aber die Regierung. Mehr Informationen über das Einreichen von Gesuchen gibt es hier.

(red)

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