Strittig ist vor allem freies Betreten
Der Bund erklärt, die Nutzungen im bisherigen Rahmen blieben erlaubt. Das gilt aber offenbar nicht für die Bewegungsfreiheit in der Landschaft.
Der Bund erklärt, die Nutzungen im bisherigen Rahmen blieben erlaubt. Das gilt aber offenbar nicht für die Bewegungsfreiheit in der Landschaft.
10.08.22 - 04:30 Uhr
Politik
Kurz nach der Publikation des gerichtlichen Verbotes hat der Bund eine «Benutzungsordnung für Zivilpersonen» für den Schiessplatz Wichlen nachgeschoben. «Ausserhalb der Sperrzeiten steht das Gelände für den öffentlichen Gebrauch zur Verfügung», heisst es darin. Das ganze bundeseigene Gebiet «darf auf eigene Verantwortung nur auf Wegen zu Fuss begangen oder mit motorlosen Gefährten befahren werden».
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