Strittig ist vor allem freies Betreten
Der Bund erklärt, die Nutzungen im bisherigen Rahmen blieben erlaubt. Das gilt aber offenbar nicht für die Bewegungsfreiheit in der Landschaft.
Der Bund erklärt, die Nutzungen im bisherigen Rahmen blieben erlaubt. Das gilt aber offenbar nicht für die Bewegungsfreiheit in der Landschaft.
10.08.22 - 04:30 Uhr
Politik
Abo-Inhalt