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Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe für Mubarak

Im Prozess gegen den früheren ägyptischen Machthaber Husni Mubarak hat die Anklage die Todesstrafe gefordert. Mubarak solle die Höchststrafe erhalten und gehängt werden, forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor Gericht.

Südostschweiz
05.01.12 - 18:16 Uhr

Kairo. – Laut Gesetz stehe auf Mord die Todesstrafe, erklärte die Staatsanwaltschaft zum Abschluss ihres Plädoyers in Kairo. Selbst falls Mubarak nicht direkt einen Schiessbefehl erteilt haben sollte, sei er für den Tod der Demonstranten verantwortlich.

Es sei unmöglich, dass Mubarak nichts von den Vorgängen gewusst habe, betonte die Staatsanwaltschaft. Der ehemalige Präsident müsse sich fragen lassen, warum er nicht eingeschritten sei, um die Gewalt gegen Demonstranten zu verhindern.

Bei der Niederschlagung der Massenproteste gegen den damaligen Staatschef waren vor einem Jahr rund 850 Menschen getötet worden. Unter dem Druck der Proteste musste Mubarak am 11. Februar nach drei Jahrzehnten an der Macht sein Amt aufgeben.

Mit Mubarak angeklagt sind unter anderem auch der ehemalige Innenminister Habib al-Adli und sechs Sicherheitsvertreter. Für sie forderte die Staatsanwaltschaft ebenfalls die Todesstrafe. Mubaraks Söhnen Alaa und Gamal drohen in dem gleichen Verfahren Haftstrafen von 15 bis 25 Jahren.

Mubarak steht seit August vor Gericht. Ihm werden die Anordnung von Gewalt gegen Regierungsgegner sowie Korruption und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er weist die Vorwürfe zurück.

Der 83-Jährige sitzt wegen seines schlechten Gesundheitszustandes nicht im Gefängnis, sondern verbringt die Zeit der Untersuchungshaft in einem Spital. Er wird jeweils auf einer Trage in den Gerichtssaal gebracht, so auch am Donnerstag.

Die Anklagebehörde hatte in den vorangegangenen Prozesstagen vor Gericht bereits dargelegt, es gebe handfeste Beweise dafür, dass Mubarak für tödliche Schüsse auf Demonstranten verantwortlich sei.

Suleiman hatte am Mittwoch erklärt, die Staatsanwaltschaft habe mehr als 2000 Zeugen angehört und dabei Aussagen von Ärzten, Demonstranten und Polizisten ausgewertet. Staatliche Sicherheitsorgane wie der Geheimdienst hätten nicht kooperiert.

Der Prozess soll Anfang kommender Woche fortgesetzt werden. Die Plädoyers der Anwälte der Angehörigen der getöteten Demonstranten sowie die Plädoyers der Verteidigung stehen noch aus. Mit dem Urteil wird in spätestens einem Monat gerechnet. (sda)

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