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Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung von Molinas Immunität

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Immunität von SP-Nationalrat Fabian Molina nach dessen Teilnahme an einer unbewilligten Demo in Zürich vom Februar aufheben lassen. Die Behörde hat im Parlament einen entsprechenden Antrag gestellt.

Agentur
sda
03.04.22 - 13:52 Uhr
Politik
Hat nach der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung eine Anzeige am Hals: der Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina. (Archivbild)
Hat nach der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung eine Anzeige am Hals: der Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina. (Archivbild)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Präsidentin der Immunitätskommission im Nationalrat, Aline Trede (Grüne/BE), bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag entsprechende Informationen des «Sonntagsblicks». Die Aufhebung der Immunität von Molina sei beantragt worden, teilte Trede mit. Zum Inhalt könne sie sich derzeit nicht äussern.

Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in der Zürcher Innenstadt an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen. Daraufhin wurde Molina von Massnahmengegnern angezeigt. Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor.

Dem SP-Nationalrat droht dem «Sonntagsblick» zufolge eine Busse. Molina wollte gegenüber der Zeitung wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.

Schweizer Parlamentsmitglieder sind teils vor einer Strafverfolgung geschützt. Damit ein Kanton bei Verdacht auf eine mögliche Straftat ermitteln kann, muss die Immunität des Betroffenen erst aufgehoben werden. Darüber entscheiden die Immunitätskommission des Nationalrates und die Rechtskommission des Ständerates nacheinander.

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