Boni früherer Credit-Suisse-Manager dürfen nicht gekürzt werden
Die vom Bund angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen, wie aus einem Gerichtsurteil hervorgeht.
Die vom Bund angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen, wie aus einem Gerichtsurteil hervorgeht.
13.05.25 - 19:36 Uhr
Politik

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