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Sonderjagdinitiative verstösst gegen Bundesrecht

Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat, die Sonderjagdinitiative für ungültig zu erklären. Laut Rechtsgutachten steht die Initiative im Widerspruch zu Bestimmungen im eidgenössischen Jagd- und Forstgesetzgebung.

Südostschweiz
26.08.14 - 16:00 Uhr
Politik

Chur. – Die Bündner Regierung sieht keine Alternative zur Sonderjagd. Bei einer Abschaffung der umstrittenen Jagd, die jeweils in den Monaten November und Dezember als Ergänzung zur Hochjagd durchgeführt wird, könnten die Hirsch- und Rehbestände nicht mehr bundesrechtskonform reguliert werden. Zu diesem Schluss kommen zwei Rechtsgutachten, welche die Bündner Regierung in Auftrag gegeben hat.

In ihrer Botschaft zur Kantonalen Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd beantragt deshalb die Bündner Regierung dem Grossen Rat, die Volksinitiative für ungültig zu erklären. In diesem Fall würde das Stimmvolk gar nicht erst über die Abschaffung der Sonderjagd befinden können. Bereits im Jahr 1993 war eine Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd vom Kantonsparlament für ungültig erklärt worden.

Der Grosse Rat wird sich in der Februarsession mit der Botschaft der Regierung zur Sonderjagdinitiative befassen. (bcm)

Zur Botschaft zur Abschaffung der Sonderjagd gehts hier. Zum Rechtsgutachten von Tomas Poledna gehts hier. Zum wildtierbiologischen Gutachten von Klaus Robin gehts hier.

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