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Walliser Heime und Spitäler müssen Sterbehilfe zulassen

Sterbehilfe darf in Walliser Spitälern und Heimen künftig nicht mehr verhindert werden. Diesem Grundsatz hat das Walliser Volk am Sonntag mit 76,5 Prozent Ja deutlich zugestimmt. Die Erhöhung der Familienzulagen wurde mit 61,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Agentur
sda
27.11.22 - 15:14 Uhr
Politik
Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau. (Symbolbild)
Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau. (Symbolbild)
KEYSTONE/DPA-Zentralbild/SEBASTIAN KAHNERT

Das umstrittene Gesetz über die Palliativ Care und die Rahmenbedingungen für die Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen war dem obligatorischen Referendum unterstellt worden, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich zu diesen gesellschaftspolitisch sensiblen Themen zu äussern. Es wurde mit 64'494 Ja- gegen 19'756 Nein-Stimmen angenommen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Stimmbeteiligung lag bei 40 Prozent.

Das Walliser Gesetz soll das Recht auf Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten und Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleisten und dafür sorgen, dass die Beihilfe innerhalb eines gewissen Rahmens stattfindet und nicht zu Auswüchsen führt. Bisher war es nicht in allen Walliser Gesundheitseinrichtungen möglich, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, da sich einige Leitung dagegen aussprachen und sie in ihren Räumlichkeiten nicht zuliessen.

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