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Schaffhauser Regierungsrat lehnt Wahlbeschwerde gegen Ständerat ab

Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Wahlbeschwerde gegen den neu gewählten Ständerat Simon Stocker (SP) abgewiesen. Die Beschwerdeführer machten geltend, Stocker habe seinen Lebensmittelpunkt nicht im Kanton Schaffhausen und sei deshalb gar nicht wählbar.

Agentur
sda
05.12.23 - 16:41 Uhr
Politik
Gegen den neuen Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) ist eine Wahlbeschwerde hängig. Der Regierungsrat hat diese am Dienstag abgewiesen. (Archivbild)
Gegen den neuen Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) ist eine Wahlbeschwerde hängig. Der Regierungsrat hat diese am Dienstag abgewiesen. (Archivbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen und ihr auch keine aufschiebende Wirkung gegeben, wie er am Dienstag mitteilte. Der am Montag als Ständerat vereidigte Stocker kann also weiterhin an der Session teilnehmen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an das Schaffhauser Obergericht und danach an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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