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Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen

Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli. Künftig muss ein Wolf weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird.

Agentur
sda
02.06.23 - 11:27 Uhr
Politik
Der Bundesrat erleichtert per 1. Juli das Abschiessen von Wölfen, die an Nutztieren Schaden anrichten. (Archivbild)
Der Bundesrat erleichtert per 1. Juli das Abschiessen von Wölfen, die an Nutztieren Schaden anrichten. (Archivbild)
KEYSTONE/DPA/LINO MIRGELER

Am Freitag setzte der Bundesrat dafür die revidierte Jagdverordnung in Kraft. Er will angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft durch Wölfe mehr Abschüsse ermöglichen. Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und auch für Wolfsrudel gesenkt.

Für die Verstärkung des Herdenschutzes hat der Bundesrat zudem zusätzliche 4 Millionen Franken gesprochen. Mit dem Geld werden Sofortmassnahmen finanziert, die die Kantone beantragen können.

Wölfe sind in der Schweiz geschützt. Gegenwärtig leben rund 250 Wölfe in der Schweiz, und es gibt 26 Wolfsrudel, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) schreibt.

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