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Regierung stimmt dem «Zuckerbäckerturm» zu

Die Regierung genehmigt die von den Stimmberechtigten der Gemeinde bereits beschlossene Teilrevision der Ortsplanung in Mulegns und legt damit die rechtlichen Grundlagen für den Turmbau.

Südostschweiz
18.08.22 - 08:24 Uhr
Politik
Befristetes Kunstwerk: Der Nutzungsbereich im Dorfkern von Mulegns ist auf fünf Jahre befristet.
Befristetes Kunstwerk: Der Nutzungsbereich im Dorfkern von Mulegns ist auf fünf Jahre befristet.
Bild Hansmeyer/Dillenburger

Die Nova Fundaziun Origen plant in Mulegns ein Kulturprojekt, das unter anderem die temporäre Installation eines 30 Meter hohen Turms vorsieht – der sogenannte «Zuckerbäckerturm». Für die Realisierung des Projekts benötigt es allerdings eine Anpassung des Zonenplans der Gemeinde Surses, damit die raumplanerischen Voraussetzungen für temporäre, kulturelle Bauten und Anlagen im Dorfkern der Fraktion Mulegns gegeben sind. Die Regierung genehmigt nun die von den Stimmberechtigten der Gemeinde bereits beschlossene Teilrevision der Ortplanung, wie sie am Donnerstag mitteilt. Damit schafft die Regierung Planungs- und Rechtssicherheit für die Umsetzung des geplanten Kulturprojekts.

Der Nutzungsbereich für temporäre Bauten im Dorfkern von Mulegns ist auf fünf Jahre befristet. Nach dieser Zeit muss der geplante «Zuckerbäckerturm» wieder abgebaut werden. Das Ortsbild von Mulegns wird somit nur temporär durch den Turmbau beeinflusst. Im Generellen Gestaltungsplan sind ausserdem der Parkierungsbereich und eine Baulinie des Zuckerbäckerturms definiert. (red)

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