«Richtplan Energie»: Jetzt sind die Bündnerinnen und Bündner gefragt
Der Kanton Graubünden setzt langfristig auf erneuerbare und einheimische Energieproduktion. Die räumlichen Bedingungen für einen Ausbau von Wasser- und Windkraft werden nun öffentlich aufgelegt.
Der Kanton Graubünden setzt langfristig auf erneuerbare und einheimische Energieproduktion. Die räumlichen Bedingungen für einen Ausbau von Wasser- und Windkraft werden nun öffentlich aufgelegt.

Mit der «Energiestrategie 2050» hat die Stimmbevölkerung in der Schweiz die Grundlage geschaffen, um den Energieverbrauch zu reduzieren, um von fossiler auf erneuerbare Energie umzusteigen und um aus der Kernenergie auszusteigen. Unter anderem wurden die Kantone zur Aktualisierung ihrer Richtpläne verpflichtet.
Der Kanton Graubünden hat mit dem Energiegesetz und dem «Green Deal» Grundlagen erarbeitet. Der kantonale «Richtplan Energie» beschreibt nun die Auswirkungen auf die Raumentwicklung. Unter anderem zeigt er eine Übersicht über Nutzungspotentiale für die Wasser- und Windkraft und was für die Solarenergie zurzeit gilt. Die Bündner Regierung hat den Richtplan am Mittwochmorgen den Medien vorgestellt.

Interessenabwägungen
Für den Ausbau erneuerbarer Energien bedarf es eine Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzen. Der über vier Jahre angelegte Erarbeitungsprozess erfolgte unter Beizug von Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden sowie Umweltorganisationen und wurde von einem Steuerungsausschuss begleitet, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Wichtigste Stromproduktion im Kanton bleibt die Wasserkraft. Dabei hat der Weiterbetrieb bestehender Kraftwerke, allenfalls kombiniert mit Optimierungen und Erweiterungen, Priorität.
Der Richtplan bildet aber in Abstimmung mit dem Bund auch 25 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Und auch die Solarenergie spielt in den Plänen der Regierung eine grosse Rolle.
E-Vernehmlassung als Pilotprojekt
Die Vernehmlassung des «Richtplans Energie» beginnt am 12. April und dauert bis am 30. Juni. Privatpersonen und Organisationen können sich in der ersten digitalen Vernehmlassung im Kanton schriftlich äussern. Die Beschlussfassung durch die Regierung ist für das erste Halbjahr 2024 geplant. (red)
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