Das Lernklima in Schulen in Kollektivunterkünften ist gut
Das Amt für Volksschule und Sport hat in Graubünden Schulen in Kollektivunterkünften, in denen Asylsuchende untergebracht sind, geprüft und bewertet. Das Resultat der Prüfung fiel sehr positiv aus.
Das Amt für Volksschule und Sport hat in Graubünden Schulen in Kollektivunterkünften, in denen Asylsuchende untergebracht sind, geprüft und bewertet. Das Resultat der Prüfung fiel sehr positiv aus.

Kinder, die sich in einem Asylverfahren befinden oder vorläufig aufgenommen wurden, werden vom Kanton Graubünden in Schulen in Kollektivunterkünften unterrichtet. Dort besuchen die Kinder so lange die Schule, bis sie sich in einer öffentlichen Schule selbstständig bewegen und behaupten können. Dies schreibt das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit in einer Mitteilung. Gleich wie in öffentlichen Volksschulen wurden die Prüfung der Schulen in Kollektivunterkünften vom Schulinspektorat des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements durchgeführt. Beurteilt wurden das Schulkonzept, die Qualität des Unterrichts und das allgemeine Klima im Unterricht.
Positive Rückmeldungen
Das Inspektorat hebt in ihrem Bericht besonders die grosse Zufriedenheit und Motivation der Lehrpersonen hervor. Trotzdem die Schulen einfach gehalten seien und es eine aussergewöhnliche Lernumgebung darstelle, seien diese gut geführt. Weiter heisst es, dass sich die Erziehungsberechtigten der Kinder ernst genommen und die Kinder sich wohlfühlen. «Die Schulen in Kollektivunterkünften müssen den Vergleich mit den Schulen in den Gemeinden nicht scheuen», sagt Regierungspräsident Peter Peyer. Diese Aussage würden auch Regelschulen bestätigen, welche Schülerinnen und Schüler aus Schulen in Kollektivunterkünften übernehmen.
«Die Schulen in Kollektivunterkünften müssen den Vergleich mit den Schulen in den Gemeinden nicht scheuen.»
Wie es weiter heisst, ist nicht für alle Schülerinnen und Schüler der Übertritt in eine öffentliche Volksschule zum gleichen Zeitpunkt sinnvoll. Deshalb bespreche die Schulleitung diese Frage regelmässig mit den Lehrpersonen und dem Inspektorat. Die Kinder können in einer Regelklasse auch erst eine Probezeit verbringen. Weitere Möglichkeiten, um die Schülerinnen und Schüler optimal zu unterstützen, werden zurzeit noch besprochen. (red)
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