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Presserat rügt CH Media: Tamedia-Journalistin nicht angehört

Der Presserat rügt CH Media wegen zweier Artikel über ein Buchprojekt zur Zuger Landammannfeier 2014 und der damaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin. Tamedia-Journalisten würden bezichtigt, unwahre Aussagen gemacht zu haben, ohne angehört zu werden.

Agentur
sda
26.08.22 - 15:35 Uhr
Politik
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin. (Archivbild nach der Verhandlung im Zuger Kantonsgericht am 19. Januar 2022)
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin. (Archivbild nach der Verhandlung im Zuger Kantonsgericht am 19. Januar 2022)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Medienunternehmen CH Media hatte im Oktober 2021 berichtet, ein Buch der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger rund um die Zuger Landammannfeier von 2014 dürfe vorläufig nicht erscheinen. Es stützte sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil.

In zwei Artikeln vom 28. Oktober 2021 in der Online-Ausgabe und vom 29. Oktober in der gedruckten Ausgabe von CH Media-Titeln wurde der Verdacht geäussert, dass Tamedia unwahre Angaben zum Stand des Buchprojektes gemacht habe.

Tamedia habe nämlich behauptet, das Buch sei noch nicht fertiggestellt. Die gerichtliche Eingabe der Klägerin Spiess-Hegglin zeige jedoch, dass ein Manuskript an Verlage geschickt worden sei, so CH Media.

Der Presserat schreibt in einer Mitteilung vom Freitag, dieser Vorwurf von Falschaussagen wiege schwer. Mit der Nichtanhörung der mit Vorwürfen Überschütteten habe CH Media gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen, argumentiert der Presserat. Er heisst deshalb die Beschwerde von Tamedia gut.

Was an der Landammannfeier im Dezember 2014 genau passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs zur Medienaffäre aus, in deren Zentrum Spiess-Hegglin stand.

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