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Eine Planungszone ist kein Bauverbot

Im Januar 2023 erliess der Kleine Landrat (KL) eine sich über das gesamte Gemeindegebiet erstreckende Planungszone, die im vergangenen Januar bis Januar 2025 verlängert wurde.

Südostschweiz
02.06.24 - 19:00 Uhr
Politik
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Für die Neugestaltung der Zufahrt zum Flüelapass ist der Kanton zuständig. Eine Führung innerorts ist zurzeit kein Thema.

Damit soll sichergestellt werden, dass die anstehende Gesamtrevision der kommunalen Raumplanungsgrundlagen nicht behindert wird. Schon zwei Jahre früher, im Oktober 2021, hatte der KL eine Planungszone über das von der Verschiebung des Bahnhofs Dorf betroffene Gebiet gelegt. Auch hier soll sichergestellt werden, dass neue Projekte nicht die Realisierung des «Generationenprojekts Bahnhof Dorf – Seehofseeli» verhindern. «Während ihrer Dauer darf in der Planungszone nichts unternommen werden, was die Erreichung der Planungsziele erschweren oder diesen entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nicht bewilligt werden, wenn sie den rechtskräftigen sowie den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen können», schrieb der KL damals. Das Gleiche gilt auch für die über der ganzen Landschaft liegenden Planungszone. ­Allerdings war dem KL schon bei deren Erlass im Januar 2023 wichtig zu betonen: «Eine Planungszone ist jedoch nicht mit einem Baustopp verbunden. Es gilt weiterhin die rechtskräftige Grundordnung. Bauvorhaben, welche die bevorstehende Planung nicht behindern, werden weiterhin bewilligt.»

Aktuelle Bauvorhaben

Genau dies ist an verschiedenen Orten geschehen, und es wird fleissig gebaut. So auch am Ortseingang Dorf, wo entlang der Flüelastrasse ein Mehrfamilienhaus am Entstehen ist. Unmittelbar hinter dem Bahnhof Dorf wird das Osterwalder»-Gebäude bereits abgebrochen. Die Bewilligung für den Neubau steht gemäss den Eigentümern kurz bevor.

Gebaut werden darf an beiden Orten, weil sie ausserhalb des Projektperimeters für die Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf lägen und keinen direkten Einfluss darauf hätten, erklärt Mediensprecher Severin Bischof auf eine Anfrage der DZ. Eine mögliche Einschränkung für Anpassungen bei der angedachten Neugestaltung sieht man dabei nicht: «Die Parzelle des heutigen Bahnhofs Davos Dorf befindet sich im Eigentum der Rhätischen Bahn. Wenn die erwähnten Bauprojekte die künftige Nutzung des alten Bahnhofareals negativ beeinflussen würden, hätte die Rhätische Bahn Einsprache erheben können.»

Somit seien sowohl diese als auch weitere Bauvorhaben nach wie vor möglich, erklärt Bischof weiter. Sie würden entsprechend der gesetzlichen Grundlagen beurteilt, und die Baubehörde fälle den abschliessenden Entscheid. Wichtig sei, dass unter der Planungszone keine Bauvorhaben bewilligt würden, die dem kommunalen räumlichen Leitbild und den Entwicklungszielen widersprechen würden. «Die Bautätigkeit bleibt mit der Planungszone weiterhin möglich. Das zeigt auch die Erfahrung des letzten Jahres. Bauvorhaben, welche im Einklang mit dem kommunalen räumlichen Leitbild und der bevorstehenden Gesamt­revision sind, können somit weiterhin umgesetzt werden.»

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