Verteidigungsabschüsse von Wölfen sind nicht legal
Mit einem parlamentarischen Auftrag will Walter Grass erreichen, dass Hirtinnen und Tierhalter angreifende Wölfe erlegen können. Das sei nicht mit geltendem Recht vereinbar, antwortet die Regierung.
Mit einem parlamentarischen Auftrag will Walter Grass erreichen, dass Hirtinnen und Tierhalter angreifende Wölfe erlegen können. Das sei nicht mit geltendem Recht vereinbar, antwortet die Regierung.
Was in Frankreich bereits praktiziert wird, soll auch in Graubünden eingeführt werden: der sogenannte «tir de défense», der Verteidigungsabschuss bei einem Wolfsangriff. Dabei könnten Alppersonal, Tierhalter oder die Wildhut Wölfe sofort schiessen, wenn diese Nutztierherden attackieren. Das will Walter Grass (SVP, Thusis) mit einem Auftrag erreichen. Mehr als die Hälfte der Grossrätinnen und Grossräte hat den Vorstoss unterzeichnet.