Verteidiger will Freispruch von Le Pen in Prozess um EU-Geld
Mit dem Plädoyer der Verteidigung ist der Prozess gegen Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen wegen einer möglichen Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament auf die Zielgeraden gegangen. Der 56-Jährigen und 27 weiteren Angeklagten wird vor einem Pariser Strafgericht Veruntreuung öffentlicher Gelder angelastet.
Mit dem Plädoyer der Verteidigung ist der Prozess gegen Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen wegen einer möglichen Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament auf die Zielgeraden gegangen. Der 56-Jährigen und 27 weiteren Angeklagten wird vor einem Pariser Strafgericht Veruntreuung öffentlicher Gelder angelastet.
Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt soll es um knapp sieben Millionen Euro gehen.
Verteidiger beklagt Versuch der «politischen Eliminierung»
Am letzten Verhandlungstag plädierte der Verteidiger von Marine Le Pen, Rodolphe Bosselut, dem es darum geht, einen Freispruch für die Führungsfigur der rechten Partei zu erwirken. Die Anklage versuche, die «politische Eliminierung» von Le Pen zu erreichen, sagte der Verteidiger in seinem mehrstündigen Plädoyer. Die dem Rassemblement National vorgeworfene Praxis, was den Einsatz der parlamentarischen Assistenten angeht, sei lange Zeit auch bei anderen Parteien im EU-Parlament üblich gewesen.
Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei bereits seit Jahren. Ein Schuldspruch könnte für Le Pen brisant werden, weil die Staatsanwaltschaft für sie unter anderem einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts gefordert hat. Le Pen könnte bei einer solchen Strafe zeitweise nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden. Die Anklage verlangte, die Strafe vorläufig anzuwenden - also bereits nach dem Urteilsspruch und nicht erst nach einem möglicherweise langjährigen Lauf durch die gerichtlichen Instanzen. Die Ambitionen der 56-Jährigen, bei der kommenden Präsidentschaftswahl 2027 erneut zu kandidieren, könnten dadurch torpediert werden.
Mit Urteilen wird erst im Frühjahr 2025 gerechnet.