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Oktobersession 2022

Nach dem Start in die neue Legislatur im August hielt der Grosse Rat vom 17. bis 19. Oktober 2022 die zweite Session in der neuen Legislatur ab.

Klosterser
Zeitung
30.10.22 - 14:06 Uhr
Politik
Grossrat Martin Bettinaglio (Mitte), Serneus
Grossrat Martin Bettinaglio (Mitte), Serneus
ZVG

Im Gegensatz zum August, wo der Rat die Teilrevision des Personalgesetzes für Arbeitnehmer des Kantons behandelt hat, gaben die Geschäfte in der Oktobersession 2022 zu weniger kontroversen
Diskussionen Anlass. 

Neubau Fachhochschulzentrum in Chur

Mit Bruttoinvestitionen von 178 Millionen Franken in einen Neubau für die Fachhochschule Graubünden (FHGR) lag dennoch ein grosser Brocken zur Behandlung auf dem Tisch.

Eine qualitative und hochstehende Bildung ist wichtiger denn je. Der Fach­kräftemangel ist das Thema, welches uns auch in den kommenden Jahren – wenn nicht Jahrzehnten – stark beschäftigen wird. Umso mehr ist es zentral, dass wir unser Humankapital im Kanton nicht ­abwandern lassen und Neues dazuge­winnen. Alle Parteien waren sich einig und der Grosse Rat stimmte dem Bau zu.

Das neue Fachhochschulzentrum in Chur soll Platz für bis zu 2000 Studierende (Vollzeitäquivalente) bieten. Die künftigen Generationen sollen hier im Kanton studieren – im besten Fall berufsbe­gleitend – und dann im Anschluss an das Studium auch im Kanton verbleiben. ­Bereits heute kommt ein grosser Teil der Studierenden an der FHGR von ausserhalb des Kantons. Aber auch der Zugang zur höheren Bildung für die Peripherie im Kanton Graubünden wird mit dem Zentrum in Chur erleichtert. Das letzte Wort über den Bau hat das Stimmvolk.

Höhere Hürden im Natur- und Heimatschutzgesetz

Weiter hat der Grosse Rat die Teilrevision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) vom August in die Oktobersession verschoben. In dieser Zeit ging auch die zuständige Kommission nochmals über die Bücher. Auf Antrag der Mitte Graubünden wurde ein neuer Artikel aufgenommen. Dieser zusätzliche Artikel bewirkt, dass für die Aufnahme eines Gebäudes in das kantonale Bauinventar höhere Hürden als im ersten Gesetzesentwurf gelten. Dieser Artikel wurde dann, wie das gesamte ­Gesetz, vom Grossen Rat gutgeheissen. Schützenswert ist mit dem zusätzlichen Paragrafen ein Objekt, falls es mindestens zwei der drei folgenden Kriterien ­erfüllt: einen hohen wissenschaftlichen, einen hohen kulturellen oder einen ­hohen heimatkundlichen Wert.

Auch um die Wohnungsnot der einheimischen Bevölkerung nicht zusätzlich anzuheizen, hat sich die Mitte mit dem neuen Artikel dafür eingesetzt, dass künftig nur wirklich schützenswerte Objekte unter Schutz gestellt werden. In der ­Debatte wurde zudem immer wieder die Gemeindeautonomie betont. Die Mitte Graubünden fordert von den Gemeinden die genaue Prüfung der vom Kanton als schutzbedürftig deklarierten Gebäuden – anstatt einer ungeprüften Übernahme ins Bauinventar/Ortsplanung der Gemeinde. Die Gemeinden haben das Heft in der Hand und sollen die Entscheidungskompetenz auch wahrnehmen.

Energiekrise

Wie immer wurden zahlreiche Anfragen und Aufträge behandelt und die Fragestunde abgehalten. Erwähnenswert ist hier sicher, dass zahlreiche Fragen zur jetzigen Energiekrise oder besser der ­erwarteten Strommangellage gestellt wurden.

Die Mitte Graubünden fordert kurzfristig ein Impulsprogramm für der Winterstromproduktion und den Bau von erneuerbaren Fernwärme-Netzen. Zudem soll die Bündner Regierung für Anlagen zur Erhöhung der Winterstromproduktion die Bewilligungsverfahren verein­fachen und beschleunigen. Branchen­lösungen von Wirtschaftsverbänden gegen übertrieben hohe Energiepreise werden unterstützt. Subsidiär soll der Kanton, gemeinsam mit den Gemeinden und den auf deren Gebiet für die Versorgung eingesetzten Elektrizitätsunternehmen, Massnahmen zur Senkung der Strompreise prüfen. Die Regierung soll zudem aufzeigen, mit welchen Spar- und Effizienzmassnahmen Graubünden seinen Beitrag leisten kann, eine Strommangellage abzuwenden. In diesem Zusammenhang hat der Grosse Rat auch einen Auftrag für eine Solaroffensive im Kanton Graubünden überwiesen.

Keine Karenzfrist für ausscheidende Regierungsmitglieder

Zu Regen gab auch ein Fraktionsauftrag der SVP betreffend «Karenzfrist und Ruhegehalt für ehemalige Regierungsräte». Innerhalb einer sogenannten Karenzfrist soll die Übernahme eines Mandates in kantonalen oder kantonsnahen Unternehmen durch Mitglieder der Regierung nach deren Ausscheiden aus der Regierung verboten werden.

Die Mitte Graubünden sowie die Mehrheit des Grossen Rates hat dieses Anliegen abgelehnt. Das Wissen abtretender Regierungsmitglieder ist wichtig und soll in der hiesigen Wirtschaft eingesetzt werden können. Bei einer Einführung einer solchen Frist bestünde die Gefahr, dass die ausscheidenden Regierungsmitglieder einfach in anderen Kantonen entsprechende Funktionen wahrnehmen. Der Grosse Rat und die Mitte Grau­bünden haben aber den Vorschlag der Regierung zur Verschärfung der Wahlen und Ernennungen von ehemaligen Regierungsräten in die Gremien kantonaler oder kantonsnaher Organisationen und Unternehmen gutgeheissen. Künftig werden Rekrutierungs- und Wahlverfahren für solche Mandate transparenter er­folgen. Zudem sind Ernennungen von ehemaligen Regierungsräten in solche Ämter nicht mehr während der Amtszeit möglich.

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